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Business, Recht

Klage gegen Atom-Subventionen gestartet: „Ende des Jahrzehnts wissen wir mehr“

Dörte Fouquet ©BBH/ E.Kaptiza
Dörte Fouquet ©BBH/ E.Kaptiza

Wien/Luxemburg. Für eine Klagegemeinschaft aus zehn Stromhändlern und -erzeugern – darunter auch österreichische Branchenvertreter – hat die deutsche Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH) eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission vorbereitet. Es geht um die Genehmigung der britischen Subventionen für den AKW-Ausbau Hinkley Point. Nun hat die Kanzlei die Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg offiziell eingereicht. Umweltschützer sollten deswegen jetzt nicht den Atem anhalten: Laut Anwältin Dörte Fouquet ist eine Verfahrensdauer von zweieinhalb bis über vier Jahren im Beihilferecht üblich.

„Unsere Klage hat ein klares Ziel: die schwerwiegende Fehlentscheidung der EU-Kommission über die Gewährung massiver Subventionen für den Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C rückgängig zu machen. Die Entscheidung der Kommission basiert auf zahlreichen Rechts- und Verfahrensfehlern und ist deshalb nichtig“, meint BBH-Rechtsanwältin Fouquet, die die Klagegemeinschaft vor Gericht vertritt.

Die Vorgeschichte

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 Beihilfen für Hinkley Point C gewährt: über 20 Milliarden Euro für den Bau des Kernkraftwerks und eine garantierte Vergütung für den produzierten Strom von 12 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre. Damit beläuft sich das Subventionspaket auf insgesamt über 100 Milliarden Euro.

Daraufhin hat der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy zusammen mit den Stadtwerken Aalen, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch Hall, Tübingen, Mühlacker, Bochum und Mainz sowie der Energieversorgung Filstal und der österreichischen oekostrom AG beschlossen, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Inzwischen hat auch die Republik Österreich eine Klage eingereicht. Deutschland hat sich bislang aus dem Prozess herausgehalten. Bis zum 23. Juli 2015 könne der nördliche Nachbar sich noch umentscheiden – dann endet die Klagefrist. Die deutsche Bundesregierung kann jedoch im laufenden Verfahren stets noch Österreich als Streithelfer zur Seite stehen, ohne selbst Klage einzureichen, heißt es bei BBH.

Der Ablauf

In dem Verfahren seitens der zehn Wettbewerber wird das Gericht zunächst über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden haben. „Der Schriftsatz ist umfangreich, da alle Kläger ihre individuelle und unmittelbare Betroffenheit darzulegen hatten. Nach dem Jahresbericht des EuGH von 2013 dauern Verfahren im Beihilferecht durchschnittlich zwischen 31,5 und 50,3 Monaten”, so Fouquet.

Becker Büttner Held verstehe sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden demnach Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstütze man sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Link: Becker Büttner Held

 

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