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Bildung & Uni, Recht

Dürfen nur Sozialpartner und Betriebsrat Kollektivverträge verhandeln? Neues Buch bei Manz

©Manz
©Manz

Wien. Das Recht, Kollektivverträge auszuverhandeln und abzuschließen, stellt das Fundament der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Österreich dar. Nach dem ArbVG ist die kollektive Rechtsgestaltung im Wesentlichen auf die Sozialpartner und den Betriebsrat zugeschnitten. Auf Grund neuer Entwicklungen stelle sich die Frage, ob dies mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit vereinbar ist. Das Buch „Koalitionsfreiheit und Arbeitsverfassungsgesetz“ widmet sich dem Thema.

Analysiert werde, welchen Inhalt das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit hat, in welcher Beziehung es zum Phänomen der kollektiven Rechtsgestaltung steht und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für das österreichische System kollektiver Arbeitsbeziehungen ergeben, so der Verlag Manz.

Zu diesem Zweck werden ua folgende Rechtsquellen einer näheren Analyse unterzogen:

  • die Europäische Menschenrechtskonvention
  • die Europäische Grundrechtecharta
  • die Europäische Sozialcharta
  • das Recht der ILO/IAO

Autor Dr. Elias Felten ist assoziierter Professor für Arbeits- und Sozialrecht am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg.

Link: Manz

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