
Wien. Sei es in der Chirurgie, der Fortpflanzung oder in der Pharmazie – die Möglichkeiten der modernen Medizin entwickeln sich rasch. In diesem Zusammenhang haben auch die rechtlichen Fragestellungen in den letzten Jahren stark zugenommen, heißt es bei LexisNexis: Mit der Neuauflage des „Handbuchs Medizinrecht“ liefere ein Team an Spezialisten in 39 Kapiteln eine umfassende Aufarbeitung.
Das Medizinrecht reiche in die verschiedensten Rechtsgebiete und ist für Juristen ein komplexer und gleichzeitig dynamischer Spezialbereich. Zivilrechtliche, strafrechtliche aber auch arbeitsrechtliche Aspekte müssen in Betracht gezogen werden, um die gesamte Bandbreite der Themen einschätzen zu können.
Viele Rechtsgebiete abgedeckt
Im Medizinrecht tätige Juristen finden laut LexisNexis im „Handbuch Medizinrecht“ Lösungsansätze unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsprechung und Literatur. Neu in der zweiten Auflage sind eigene Kapitel zum Pflege- und Universitätsrecht sowie eine erweiterte Darstellung des Berufsrechts der medizinischen Berufe hinzugekommen.
Auf das Berufsrecht der Zahnärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, Hebammen und medizinischen Assistenzberufe werde gesondert eingegangen.
Die Herausgeber
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch lehrt Medizinrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht und ist Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz. Überdies ist er Autor von Fachpublikationen und wissenschaftlicher Leiter des Universitätslehrgangs für Medizinrecht an der Universität Linz.
Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner ist Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Oberösterreich und juristischer Mitarbeiter im Auslandsbüro der Ärztekammer. Er ist Honorarprofessor für Medizinrecht an der JKU Linz und Lektor am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht. Weiters ist er wissenschaftlicher Leiter des Universitätslehrgangs für Medizinrecht an der Universität Linz.
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