Wien. Aufgrund der größten Verwaltungsreform der Zweiten Republik haben 2014 das Bundesverwaltungsgericht und die Verwaltungsgerichte ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Jahrestagung Verwaltungsrecht von ARS widmet sich am 23. September 2015 den Erfahrungen und einem Ausblick auf aktuelle Themen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 habe u. a. eine nicht unbedeutende Erweiterung des Rechtsschutzes mit sich gebracht und durch die Einführung der neuen Gesetzesbeschwerde mit Anfang 2015 wurde sowohl ein weiterer Ausbau des Rechtsschutzes als auch eine Stärkung der Rechtsbereinigungsfunktion des Verfassungsgerichtshofs erreicht.
Bei der (kostenpflichtigen) Jahrestagung Verwaltungsrecht von ARS sind den Angaben zufolge u.a. Präsident Mag. Harald Perl (Bundesverwaltungsgericht), Vizepräsident Dr. Michael Sachs (Bundesverwaltungsgericht), Präsident Univ.-Doz. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J. (Verwaltungsgericht Wien) und Univ.-Lekt. RA Dr. Walter Schwartz (schwartz huber-medek & partner) anwesend.
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