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Recht

Wolf Theiss: Hypo-Urteil des VfGH ist wichtiger Etappensieg, jetzt geht es um das FMA-Schuldenmoratorium

Kurt Retter ©Wolf Theiss
Kurt Retter ©Wolf Theiss

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss freut sich über das nun ergangene Hypo-Urteil des Verfassungsgerichtshofs, auch wenn es vorerst kaum Folgen hat. Man vertrat dabei nach eigenen Angaben 18 Nachranggläubiger, das sei Rekord. Nun gehe es darum, das heuer verhängte Schuldenmoratorium der Finanzmarktaufsicht zu bekämpfen: Hier vertrete man beinahe 60 Gläubiger.

Der Verfassungsgerichtshof hat wie berichtet den im letzten Jahr gesetzlich angeordneten Schuldenschnitt betreffend nachrangige
Verbindlichkeiten der Hypo-Bad Bank Heta Asset Resolution AG aufgehoben. Die größte Zahl der vor dem Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfahren wurde von Wolf Theiss betreut, so die Kanzlei.

Man habe für insgesamt 18 Mandanten mit einem Forderungsvolumen von mehr als 400 Mio. Euro Nominale Klage vor dem Landesgericht Klagenfurt erhoben, um auf diesem Weg die Prüfung der Verfassungs- und Europarechtskonformität von HaaSanG und HaaSanV durch den
Verfassungsgerichtshof zu erreichen. Das Gericht legte in weiterer Folge die Bedenken der Gläubiger-Anwälte dem Verfassungsgerichtshof vor.

Das Verfahren warf komplexe Fragen an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht, Europarecht und Bankrecht in Verbindung mit herausfordernden verfassungsgerichtlichen und zivilprozessualen Themen auf, heißt es weiter; behandelt wurd es von einem interdisziplinär agierenden Team, das aus den Partnern Kurt Retter (Verfassungsrecht), Holger Bielesz (Zivilprozessrecht) und Claus Schneider (Bankrecht) sowie Consultant Christine Siegl (Bankrecht) bestand.

„Wichtiger Etappensieg“

„Das Wolf Theiss Team freut sich, in dieser für unsere Mandanten bedeutenden Causa einen wichtigen Etappensieg erreicht zu haben. Nun rückt die Bekämpfung des mit Mandatsbescheid vom 01.03.2015 verhängten Schuldenmoratoriums in den Mittelpunkt“, so Retter und Schneider stellvertretend für das gesamte Team, das in dem vor der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Mandatsbescheid vom 01.03.2015 laufenden Vorstellungsverfahren nahezu 60 Gläubiger mit einem Forderungsvolumen von knapp zwei Milliarden Euro vertrete.

Link: Wolf Theiss

 

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