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Business, Recht

Gesetz zum Heta-Schuldenmoratorium schon beim VfGH

Wien. Auch zweiter Heta-Haircut liegt schon bei Verfassungsgericht, meldet die Tageszeitung Der Standard: Nach einer Klage der deutschen Versicherung Lucura hat das Handelsgericht Wien einen Teil des Bankenabwicklungsgesetzes beim VfGH angefochten. Rechtsvertreter von Lucura ist die Sozietät Dorda Brugger Jordis.

Die jetzt erfolgte Aufhebung des ersten Hypo-Schuldenschnitts durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist eigentlich nur eine Ouvertüre, erinnert die Zeitung: Mit 1,6 Milliarden Euro betraf dieses Sondergesetz einen vergleichsweise kleinen Teil der Verbindlichkeiten von rund 10 Milliarden Euro. Sie alle sind seit 1. März 2015 vom Zahlungsstopp (Moratorum) der Hypo-Nachfolgerin Heta betroffen, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängt hat. Doch auch das Schuldenmoratorium beschäftigt bereits den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Banken-Gesetz ohne Bank?

Konkret habe das Handelsgericht Wien das dem Moratorium zugrunde liegende Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz (BaSAG) beim VfGH angefochten (55Cg7/15p). Der Antrag ist Ausfluss einer Klage der deutschen Rückversicherung Lucura, die mit der Heta um vergleichsweise mickrige 400.000 Euro streite, so die Zeitung (eventuell hat die Gläubigerin nur einen Teil ihrer Forderungen eingeklagt, um Gerichtsgebühren zu sparen).

Lucura, vertreten durch Dorda Brugger Jordis, greife den Hauptkritikpunkt am BaSAG an: Zwar liegt dem Gesetz eine EU-Richtlinie zugrunde, doch diese gilt nur für Banken – und die Abbaueinheit Heta hat seit Ende Oktober keine Bankenkonzession mehr.

Link: Dorda Brugger Jordis

 

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