Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

E-Zigaretten entkommen Trafikmonopol: VfGH kippt Gesetz

Wien. Mit einer Novelle zum Tabakmonopolgesetz hat der Gesetzgeber vor kurzem angeordnet, dass E-Zigaretten Refills und Liquids ab Oktober 2015 ausschließlich in Trafiken verkauft werden dürfen. Bisherige Anbieter – Fachhändler, keine Trafikanten – brachten daraufhin Antrag auf Aufhebung der betreffenden Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof ein. Ein wesentliches Argument war die Freiheit der Erwerbsbetätigung. Mit Erfolg: Der VfGH hat entschieden, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist und sie aufgehoben. Das „Trafikmonopol“ für E-Zigaretten ist somit vom Tisch, freut sich Franz Seba, Chef des Anbieters nikoBlue.

Die Aufhebung (G 118/2015-25, G 131/2015-23, G 204/2015-19) der wesentlichen Bestimmungen der Novelle zum Tabakmonopolgesetz durch den VfGH, „wegen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung“, markiere einen großen Erfolg für die gesamte Branche, deren Mitarbeiter und alle Konsumenten, heißt es in einer Stellungnahme.

E-Zigaretten Refills und Liquids werden damit auch zukünftig außerhalb von Trafiken erhältlich sein.“Die Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes sind nicht dermaßen stichhaltig, dass dadurch der schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung gerechtfertigt werden kann“, heißt es in einer Mitteilung des VfGH.

Gegen die Tabakkonzerne?

Wären die nunmehr als verfassungswidrig erkannten Bestimmungen wie geplant in Kraft getreten, wäre vielen rechtmäßig betriebenen Gewerbebetrieben die Existenzgrundlage entzogen worden, heißt es bei nikoBlue. Darüber hinaus wären hunderte Arbeitsplätze mit einem Schlag vernichtet worden. „Der Versuch der internationalen Tabakkonzerne, den kleinen Herstellern und Händlern von E-Zigaretten mit >herbeilobbyierten< Vertriebsbeschränkungen Schaden zuzufügen, ist kolossal gescheitert“, meint Seba.

Für die Trafikanten ist das VfGH-Urteil „nicht nachvollziehbar“, so eine Stellungnahme von Branchensprecher Josef Prirschl. Er verweist darauf, dass die EU-Tabakprodukterichtlinie umzusetzen sei.

Link: VfGH

 

 

Weitere Meldungen:

  1. BAT schickt Aziz Aliev als Country Manager nach Österreich
  2. Beko Austria-Chef Evren Aksoy bekommt Deutschland dazu
  3. VKI gegen Rechtsschutzversicherer: OGH verurteilt Generali
  4. Klimaschutz-Kläger rufen die Höchstgerichte an