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Business, Recht

Neue Serie Geschäfte mit dem Iran: Experten raten zum Ausloten der Chancen – und zur Vorsicht

Karolina Offterdinger ©Martina Draper / OeKB Versicherung
Karolina Offterdinger ©Martina Draper / OeKB Versicherung

Wien. Die Sanktionen gegen Geschäfte mit dem Iran sollen fallen: Dieses Ergebnis der jüngsten Verhandlungsrunde bringt neue Chancen auf profitable Geschäftsbeziehungen für beide Seiten, heißt es derzeit in den Medien. Doch so einfach ist die Sache nicht, warnen die Experten. So sieht etwa die OeKB Versicherung Risiken bei zukünftigen Lieferungen in den Iran.

Der Kreditversicherer OeKB decke neben wirtschaftlichen immer auch politische Risiken und sei daher am österreichischen Markt traditionell der Absicherungspartner für schwierige Länder, heißt es weiter. „Genutzte Export-Chancen haben keinen Wert, wenn man das Risiko nicht frühzeitig erkennt und am Ende ohne Zahlungseingang dasteht“, so Karolina Offterdinger, Vorstand der OeKB Versicherung. Schon ein einfacher Zahlungsverzug oder unbezahlte Rechnungen aufgrund von Insolvenz des Geschäftspartners, Devisentransferrisiken oder Ausfälle aufgrund kriegerischer Ereignisse können die Finanzlage von Exporteuren schwer treffen.

Die OeKB Versicherung sieht sich als Spezialist für schwierige Märkte. „Unsere Exporteure kennen das Risiko und bauen auf uns. Wir waren der Partner Nummer 1 für Iran-Risiken am österreichischen Markt. Aber die Sanktionen haben uns allen dazwischen gefunkt. Heute gehen wir davon aus, dass das Exportvolumen unserer Versicherungsnehmer wieder zu alter Größe wachsen wird“, zeigt sich Offterdinger optimistisch.

Theoretisch ist viel zu holen…

Die OeKB Versicherung bereite sich darauf vor, ihre Kunden nach Aufhebung der Sanktionen 2016 in den Iran zu begleiten. Hans-Jörg Hörtnagl, Regionalverantwortlicher für Süd- und Südostasien bei der Außenwirtschaft Österreich schätzt die mögliche Steigerung des Außenhandelsvolumens mit dem Iran in vier bis fünf Jahren auf eine Milliarde Euro. Die OeKB Versicherung ist heute eine Marke der Acredia Versicherung AG: Diese wieder ist zu 100 % Tochter der OeKB EH Beteiligungs- und Management AG – an der die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) 51 % hält, weitere 49 % hat die Euler Hermes AG (Hamburg). Der Marktanteil der Acredia liegt nach eigenen Angaben bei 54 % (für ihre beiden Marken, OeKB Versicherung und Prisma).

Die Verhandlungen

In der Öffnung des iranischen Marktes sieht die OeKB Versicherung auch für sich Geschäftschancen. Denn derzeit können Lieferungen in den Iran nicht gedeckt werden. Aber man mache sich schon bereit für den wiedereröffneten Markt.

Dass es in puncto Geschäfte mit dem Iran derzeit vor allem um das Ausloten von Chancen geht, die dann bei der tatsächlichen Aufhebung der Sanktionen rasch genützt werden können, das ist der Tenor der Experten.

Das Eingehen von Geschäftsbeziehungen mit Iran-Bezug ist für österreichische Unternehmen bisher nicht grundsätzlich verboten, schilderten seinerzeit die Freshfields-Anwälte Stephan Denk und Lukas Bauer auf Jusportal.at: Allerdings wurde das europäische Sanktionenregime gegen den Iran mehrfach ausgeweitet und verschärft. So ist etwa eine umfangreiche Erweiterung der EU-Sanktionen erst am 16.10. 2012 in Kraft getreten. Dadurch wurden u.a. die von Warensanktionen erfassten Güter ausgeweitet und der Kreis jener iranischen Personen und Unternehmen erweitert, mit denen unternehmerische Tätigkeiten ausdrücklich verboten sind.

Die EU-Sanktionenregelungen in Bezug auf den Iran gelten zum größten Teil unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass es einer gesonderten Umsetzung in nationales Recht bedürfte. Diese EU-Sanktionen sind einerseits in waren- und dienstleistungsbezogene und andererseits in personenbezogene Sanktionen gegliedert; zusätzlich enthalten sie Bestimmungen zur verpflichtenden Meldung bzw Genehmigung von bestimmten Finanztransaktionen. Waren- und dienstleistungsbezogene EU-Sanktionen Die Sanktionen richten sich gegen iranische Personen, Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen mit Aufenthaltsort oder Sitz im Iran. Insobesondere Militärgüter und sogenannte Dual-Use-Gegenstände (zivile wie militärische Nutzung möglich) sind davon betroffen.

Die Aufhebung der Sanktionen ist nun beschlossen – doch ernst werden soll es damit erst 2016. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für Export-interessierte Unternehemen, denen wir uns im weiteren Verlauf der Serie widmen wollen.

Link: Acredia

Link: Jusportal.at

 

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