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Business, Recht

E-Control punktet vor Gericht gegen Care Energy in Deutschland, Damm & Mann hilft

Walter-Boltz  ©E-Control
Walter-Boltz ©E-Control

Wien/Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat eine vom deutschen Energieunternehmen Care Energy erwirkte einstweilige Verfügung gegen den österreichischen Energieregulator E-Control aufgehoben: die von der E-Control veröffentlichte Zahl der Anfragen und Beschwerden zu dem Energieunternehmen in Österreich ist demnach korrekt. Vertreten wurde die E-Control von der Hamburger Kanzlei Damm & Mann. Care Energy kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Die Information der Regulierungsbehörde E-Control, dass es bis April mehr als 150 Anfragen und Beschwerden über die Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG bei der E-Control gab, sowie die weiteren Angaben, dass Konsumenten von Care Energy als Vertragspartner begrüßt wurden, obwohl sie noch nie Kontakt mit Care Energy hatten, sind demnach korrekt und dürfen weiter verbreitet werden, so die E-Control.

Urteil aufgehoben

Die Regulierungsbehörde konnte die Zahl der Anfragen und Beschwerden in einer mündlichen Verhandlung ausreichend glaubhaft machen, heißt es weiter. Die E-Control wurde in dem betreffenden Fall von Rechtsanwalt Dr. Roger Mann von der Sozietät Damm & Mann in Hamburg vertreten.

E-Control zeigt sich kämpferisch

Care Energy hatte die Zahlen zurückgewiesen und im Mai eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der diese Informationen von der E-Control nicht mehr verbreitet werden durften; man sieht sich als Dienstleister, der den Kunden bei der „Energiekostenoptimierung, Energieeffizienzsteigerung und der Organisation der Versorgung“ helfe.

„Wenn wir es im Sinne unseres gesetzlichen Auftrags für notwendig erachten, Unternehmen beim Namen zu nennen, etwa wenn gehäuft Beschwerden vorliegen, werden wir das auch in Zukunft tun, und zwar auch dann, wenn wir dies gerichtlich durchsetzen müssen“, sagt E-Control-Vorstand Walter Boltz. Care Energy kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Link: E-Control

Link: Damm & Mann

 

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