Der Weg zum Spitzensportler ist ein langer, mühsamer und kostspieliger. Da liegt es nahe, möglichst viele Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen – warum dies im Falle von Internatskosten nicht funktioniert, können Sie in der Entscheidungsbesprechung von Dr. Irmgard Richter nachlesen. Das im Rahmen der Steuerreform eingeführte neue Konzept für Einlagenrückzahlungen wird Ihnen von Dr. Markus Vaishor erläutert. >>> Weiter
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