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Business, Recht, Tipps

Anlegerprofile als Schutz für Investoren: AK fordert gesetzliche Klarstellung

Wien. Zum Schutz der Kleinanleger sieht das Wertpapieraufsichtsgesetz Anlegerprofile (Formulare) für das Beratungsgespräch vor. Diese werden von den Banken und Finanzdienstleistern auch eingesetzt – aber das Risiko wird darin höchst unterschiedlich abgefragt, hat eine Untersuchung der AK ergeben. Sie fordert nun, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) der Branche mittels Verordnung ein einheitliches Anlegerprofil vorgibt. 

Insgesamt hat die AK nach eigenen Angaben 34 Anlegerprofile getestet. Das Ergebnis sei unbefriedigend: Kein Anlegerprofil gleiche dem anderen – sie seien sehr unterschiedlich ausgelegt und bieten keinen befriedigenden Informationsstandard. Inhaltliche Angaben, speziell Abfragen zur Risikobereitschaft seien unscharf. Das Risikoprofil fehlt in vielen Fällen. „Dass die Anlegerprofile in wichtigen Punkten zu vieldeutig sind, liegt auch an ungenauen Vorgaben, etwa bei den Risikostufen. Das Gesetz schreibt Anbietern keinen genauen inhaltlichen Aufbau vor. Manche Begriffe sind nicht definiert und lassen zu viel Spielraum“, resümiert AK Konsumentenschützer Christian Prantner.

Von Lesbarkeit bis Gefahrenhinweis

Die AK hat im Rahmen einer Studie(durchgeführt durch den VKI) 34 Anlegerprofile von Direkt-, Filialbanken und Finanzdienstleistern analysiert, wie sie in der Praxis ausgestaltet sind. Die Anlegerprofile wurden einerseits nach formalen Kriterien überprüft, etwa Lesbarkeit, Schriftgröße, Übersichtlichkeit, Struktur, andererseits nach inhaltlichen Kriterien, etwa finanzielle Verhältnisse, Risikobereitschaft, Anlageziele.

33 Anlegerprofile erfragen zwar die Risikobereitschaft – aber die höchst unterschiedlichen Stufen und Skalen sind für KleinanlegerInnen nicht nachvollziehbar. 42 Prozent davon haben sprechende Bezeichnungen wie geringes, mittleres, hohes, sehr hohes Risiko. 58 Prozent greifen auf Synonyme oder Zahlen zurück.

Besonders stört die AK, dass manche sechs Risikostufen, andere nur drei verwenden. „Die Begriffe sind oft abstrakt, etwa ‚sicherheitsbetont‘. Was heißt das schon, wenn eingängige Beispiele dafür fehlen?“, so Prantner. Das vom Anleger zu erhebende Risikoprofil wird kaum abgefragt. In nur acht Anlegerprofilen wird es als eigener Punkt angeführt. „Offenbar fehlt eine genaue gesetzliche Definition für den Begriff.“

Weitere Beispiele für unterschiedlich ausgestaltete Punkte: Die vom Anleger zu erhebende Einkommenssituation wird einmal als das frei verfügbare Einkommen verstanden, dann wieder als Nettoeinkommen. Auch die mit dem Anleger zu besprechenden Erfahrungen mit Wertpapieranlagen seien nicht immer optimal ausgestaltet: In Listen mit Finanzprodukten finden sich etliche Fachtermini ohne Zusatzerklärung. Fazit: „Die Anlegerprofile sind nur teilweise anlegergerecht ausgestaltet“, resümiert Prantner.

In rund 40 Prozent der analysierten Anlegerprofile gibt es noch dazu eine zu kleine Schrift, was sie schwer lesbar macht. Rund drei Viertel (25 von 34 AnbieterInnen) verwenden zwar die grundsätzlich übersichtliche Fragenbogenstruktur, aber Anlegerprofile mit bis zu neun Seiten Umfang erschweren die Erfassbarkeit für AnlegerInnen, die den Fragebogen ausfüllen sollen.

Wunsch an die FMA

Die AK regt eine Nachschärfung der Inhalte durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) an. Außerdem sollen die Anlegerformulare verpflichtend am Beginn des Beratungsgesprächs mit den KundInnen ausgefüllt werden – noch bevor die Anlageprodukte besprochen werden. Folgendes soll künftig gelten, wünscht sich die AK:

  • Die FMA soll für die Anlegerprofile per Verordnung konkretere Inhalte vorgeben.
  • Bis gesetzliche Klarstellungen kommen, sollen die Anbieter bei den Begriffen nachbessern. Sie sollen nachvollziehbar und eingängig sein. Das Risikoprofil ist zwar ein zentraler Begriff im Gesetz, aber es gibt keine genaue Definition, was darunter zu verstehen ist. Auch bei der Risikobereitschaft sollten einheitliche Stufen verwendet werden. Die AK könnte sich fünf Risikostufen vorstellen.
  • Die Anlegerprofile sollen am Beginn des Beratungsgesprächs gemeinsam mit den Kunden ausgefüllt werden. Leider zeige sich in der Praxis, dass das Ausfüllen häufig am Ende der Beratung erfolgt und oft als Formsache abgetan wird.
  • Für jede Veranlagung sei anhand der konkreten Anlageziele zu prüfen, ob die Anlage für KundInnen geeignet und dafür ein Anlageprofil auszufüllen ist – und nicht nur eines für das gesamte Depot.
  • Anlegerprofile sollen verpflichtend dem Kunden ausgehändigt werden müssen.
  • Anlegerprofile sollen auf den Homepages der Banken zu finden sein. So könnten sich KundInnen schon im Vorhinein mit Risiko, Anlagezielen, usw. auseinandersetzen.
  • Die Lesbarkeit der Anlegerprofile soll durch Mindeststandards gewährleistet werden, und zwar bei Schriftgröße, Struktur und Umfang.
  • Anlegerprofile in Form eines Fragebogens seien übersichtlicher und klarer strukturiert als Formulare mit Fließtext.

Link: AK

 

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