
Wien. Die maßgeblichen Normen über Einreise und Aufenthalt Fremder entwickeln sich zu einem immer komplexeren Rechtsbereich, der zunehmend Spezialisten vorbehalten ist, heißt es bei LexisNexis: Diesem Umstand soll der neue „Kodex Asyl- und Fremdenrecht“ Rechnung tragen, der alle wesentlichen Regelungen enthalte, darunter auch Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015.
Mit dem neuen Kodex-Band werde ein neuer Weg beschritten, da alle Gesetzesmaterialien seit der Schaffung der Verwaltungsgerichte und des neuen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu den einzelnen Gesetzen wiedergegeben werden. Diese sind für die Interpretation der Normen von entscheidender Bedeutung, heißt es weiter.
Berücksichtigt wurde auch, dass der Rechtsrahmen für die Einreise und den Aufenthalt Fremder in Österreich nicht nur durch die nationale Gesetzgebung geregelt wird, sondern zunehmend der Gestaltung durch das europäische Gemeinschaftsrecht unterliegt. Behandelt werden daher auch europarechtliche Bestimmungen, die unmittelbar anwendbar maßgeblichen Einfluss auf den Vollzug im Fremdenrecht haben, wie etwa die Visa-Verordnung, der Visakodex, die Vis-Verordnung, die neue Eurodac-Verordnung oder der Schengener Grenzkodex.
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