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Business, Recht

Neue Verordnung zur 24-Stunden-Betreuung in Begutachtung

Reinhold Mitterlehner ©Jakob Glaser / BMWFW
Reinhold Mitterlehner ©Jakob Glaser / BMWFW

Wien. Mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger verspricht Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner: Eine neue Verordnung mit Standes- und Ausübungsregeln für Vermittlungsagenturen wurde nun in die öffentliche Begutachtung entlassen. Sie soll das jüngst neu geschaffene Gewerbe „Organisation von Personenbetreuung“(Vermittlungsagenturen) im Detail regeln.

Durch die Schaffung des neuen Gewerbes wurden heuer die Personenbetreuer und die Vermittlungsagenturen gewerberechtlich voneinander getrennt.

Die neue Verordnung bringe nun „klare Rahmenbedingungen und mehr Transparenz für die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung. In der Praxis werden davon sowohl die Personenbetreuer als auch die betreuungsbedürftigen Menschen profitieren“, so Mitterlehner.

Ein neues Gewerbe

Die Verordnung fußt auf der jüngsten Gewerbeordnungs-Novelle, mit der das freie Gewerbe der „Organisation von Personenbetreuung“ (Vermittlungsagenturen) geschaffen wurde.

Die neuen Verhaltensregeln für das freie Gewerbe umfassen demnach die Erweiterung der Informationspflichten in Werbung und Geschäftsverkehr sowie die Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittlungsagentur und Personenbetreuer (Aufklärungspflichten des Vermittlers, schriftlicher Organisationsvertrag mit festgelegten Mindestanforderungen).

Ebenfalls geregelt werde das Verhältnis zwischen Vermittlungsagentur und betreuungsbedürftiger Person (Erhebung des Betreuungsbedarfs, Aufklärung über die Tätigkeiten und Pflichten der Personenbetreuer, Mindestinhalte des Vermittlervertrags).

Das Wirtschaftsministerium hat die neuen Ausübungs- und Standesregeln gemeinsam mit dem Sozialministerium, der Wirtschaftskammern Österreich und mit Vertretern der Vermittlungsbranche (Caritas, Hilfswerk) erarbeitet, heißt es weiter.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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