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Recht, Tipps

Gericht: Versicherer haftet für Fehlberatung durch den Makler

Wien. Ein wirtschaftliches Naheverhältnis des Versicherers zum Makler führt zur Mithaftung des Versicherers: Der VKI hat nun einen entsprechenden Musterprozess gewonnen (nicht rechtskräftig). Wichtig aus Sicht der Verbraucherschützer: Nun stehen bei solchen Streitigkeiten zwei Haftungsträger zur Verfügung, meint VKI-Jurist Thomas Hirmke.

Ein Vermögensberater und Versicherungsmakler vermittelte einer Konsumentin einen kurzfristigen Privatkredit in Höhe von 4.000 Euro unter der Bedingung, dass sie gleichzeitig eine Lebensversicherung bei FinanceLife abschließe. Dabei wurde der – sich in finanzieller Notlage befindlichen – Verbraucherin zugesichert, dass mit einer monatlichen Zahlung von 200 Euro alle Verbindlichkeiten nach zwei Jahren erledigt seien, heißt es beim VKI. Tatsächlich seien damit aber nur die Prämien für die Lebensversicherung bedient worden. Nach Kreditende saß die Konsumentin auf den Kreditschulden.

Zwei Haftungsträger sind besser als einer

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Dabei entschied das zuständige Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien), dass sowohl der Makler als auch FinanceLife für die Fehlberatung haften. Der Grund: Makler und Versicherer standen offensichtlich in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis. Es sei daher zweifelhaft, ob der Makler in der Lage war, die Interessen der Konsumentin zu wahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verantwortlich für die Fehlberatung ist laut BGHS Wien nicht nur der – grundsätzlich unabhängige – Makler. Der beträchtliche Geschäftsumsatz des Maklers mit dieser Versicherung bzw. mit Gesellschaften dieser Versicherungsgruppe führe dazu, dass die Versicherung ebenfalls für die vom Makler durchgeführte Beratung haftet, so das Gericht. Aus Sicht des VKI ist erfreulich, dass „aufgrund dieses Urteils nunmehr zwei Haftungsträger für die fehlerhafte Beratung zur Verfügung stehen”, so VKI-Jurist Thomas Hirmke.

Link: VKI

 

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