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Recht, Veranstaltung

Rechtsgespräche des Forums Alpbach: Reform der Sachwalterschaften

Alpbach. Das Tiroler Bergdorf Alpbach ist wieder Schauplatz des Europäischen Forums Alpbach: Heute hat Justizminister Wolfgang Brandstetter in diesem Rahmen gemeinsam mit Forum-Präsident Franz Fischler die Alpbacher Rechtsgespräche eröffnet. Im Rahmen des übergeordneten Themas „UnGleichheit“ beschäftigen sich die zweitägigen Rechtsgespräche mit den Leistungen und Grenzen des Rechts. Besonderes Augenmerk gilt dem Thema der Sachwalterschaften.

Experten aus Wissenschaft, Justiz und Politik diskutieren u.a. darüber, wie die Rechtsgleichheit der Bürger in einer demokratischen Gesellschaft gewahrt werden kann. „Marie von Ebner-Eschenbach hat einst gesagt, dass das Recht des Stärkeren das stärkste Unrecht sei. Dem kann ich nur zustimmen und finde es daher besonders spannend, dass sich die heurigen Rechtsgespräche der Ungleichheit in der Gesellschaft auch aus juristischer Perspektive nähern“, so Justizminister Brandstetter.

Sachwalterschaft im Fokus

Im Anschluss an die Eröffnung nimmt Brandstetter beim Panel „Sachwalterrecht: Internationale Anforderungen und Herausforderungen“ am Podium Platz. Sein Ressort bereitet derzeit eine umfangreiche Novelle des 30 Jahre alten Sachwalterrechts vor. Nötig mache diese Reform zum einen die stark angestiegene Zahl an bestehenden Sachwalterschaften (im Jahr 2003 waren es noch etwa 30.000 Sachwalterschaften, im Jahr 2015 sind es etwa 60.000), während zum anderen Alternativen wie die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Angehörigenvertretung bei den Betroffenen oft zu wenig bekannt seien.

„Der Ruf nach einem Sachwalter kommt in vielen Fällen schon sehr früh und ohne, dass man sich je mit der betroffenen Person auseinandergesetzt hat. Ich finde es jedoch wichtig, dass die Betroffenen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und autonom bewältigen können“, so Brandstetter.

Im März 2014 wurde das Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“ gestartet. Dabei wird an insgesamt 18 Gerichtsstandorten versucht, im Zuge eines erweiterten Clearings mit der betroffenen Person individuell Alternativen zur Sachwalterschaft zu finden. Die Ergebnisse des Modellprojekts, das bis Ende Dezember 2015 läuft, sollen anschließend in die Reform des Sachwalterrechts einfließen, so das Ministerium.

Breiter Reformprozess angedacht

Die Reform des Sachwalterrechts stütze sich aber nicht nur auf die Ergebnisse aus dem Modellprojekt, sondern auch auf intensive Gesprächsrunden, Arbeitskreise und Diskussionsgruppen. Bei diesen wurden neben Interessengruppen wie beispielsweise Anwälten, Notaren, Behinderteneinrichtungen, Seniorenvertretern oder Sachwaltervereinen auch betroffene Personen („Selbstvertreter“) direkt miteinbezogen.

Mit der Novelle sollen die Aufgaben von Sachwaltern auf konkrete Situationen beschränkt und die Beendigung von Sachwalterschaften vereinfacht werden. „Unser Ziel ist es, dass Sachwalterschaften nur mehr in den Fällen zum Einsatz kommen, in denen sie unbedingt erforderlich sind“, so der Justizminister. Daher setze man auf den Ausbau der Vorsorgevollmacht und der Angehörigenvertretung, damit betroffene Personen schon vor dem Verlust der Handlungsfähigkeit selbstbestimmt entscheiden können, wer in solchen Fällen handeln soll.

Link: Europäisches Forum Alpbach

 

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