Wien. Unter dem Namen „Ad Hoc Gruppe“ hat sich die größte Gläubigergruppe der Hypo-Abbaueinheit HETA vereinigt: Man sei zur Mitarbeit an einer einvernehmlicher Lösung bereit, so die Gruppe in einer Mitteilung. Gefordert wird eine „optimale Verwertung des Restvermögens der HETA in einem transparenten und fairen Abwicklungsprozess“, wie es heißt. Beraten wird man u.a. von Kirkland & Ellis und Binder Grösswang.
Die aus internationalen Finanzinstitutionen bestehende Gruppe von Gläubigern der HETA mit Forderungen im Nominalbetrag von ca. 2,5 Mrd. Euro begrüße die Mitteilung der HETA vom 13. August 2015 über die beabsichtigte Erteilung von Informationen an Gläubiger. Man werte dies als Beginn konstruktiver Verhandlungen.
Die Ad Hoc Gruppe ist bereit, in konstruktive Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, gemeinsam mit der HETA, dem Land Kärnten und allen beteiligten öffentlichen Stellen an einer Lösung zu arbeiten. Ein erster Eckpunkt einer solchen Lösung müsse die optimale Verwertung der Vermögenswerte der HETA in einem transparenten und fairen Abwicklungsprozess sein. Dies sei im Interesse aller Gläubiger der HETA und des Landes Kärnten, das aufgrund der Ausfallsbürgschaft für die Verbindlichkeiten haftet.
Darüber hinaus müsse eine Lösung für die Haftung Kärntens erarbeitet werden, welche dem Land Kärnten eine zukunftsorientierte Wahrnehmung seiner Aufgaben ermöglicht und gleichzeitig die vollständige Erfüllung der Forderungen aller nicht nachrangigen und vom Land Kärnten besicherten Gläubiger der HETA sicherstellt. Die Ad hoc Gruppe ist davon überzeugt, dass eine derartige Lösung möglich ist. Ein solches Ergebnis belaste das Land Kärnten weit weniger als jede andere Vorgangsweise, insbesondere eine Insolvenz.
Der Faktor Multiorganversagen
Den Bund treffe aufgrund seiner Rolle als Alleineigentümer der HETA seit 2009 und des von verschiedenen unabhängigen Stellen (Griss-Kommission, Rechnungshof) konstatierten „Multiorganversagens“ im Zusammenhang mit der HETA eine besondere Verantwortung für die derzeitige Situation. Eine einvernehmliche Lösung sei daher jedenfalls im Interesse des Bundes.
Die Ad Hoc Gruppe bilde – soweit ersichtlich – den größten Zusammenschluss an HETA-Gläubigern. Ihre Mitglieder halten nicht nachrangige Anleihen, die von der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (nunmehr HETA), begeben wurden und mit einer Haftung des Landes Kärnten ausgestattet sind. Die Anleihen gelten aufgrund der Haftung des Landes sogar als „mündelsichere Wertpapiere“ (§ 215 ff. ABGB).
Der Verfassungsgerichtshof unterstreicht in seinem kürzlich ergangenen HaaSanG-Erkenntnis ihre „qualifiziert gesicherte Stellung“ (G 239/2014-27, S. 140). Das Vertrauen in die Haftung des Landes Kärnten spiegelte sich auch in den niedrigeren Zinssätzen auf die Anleihen wider.
Die Gruppe und die Berater
Die Ad Hoc Gruppe wird von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Kirkland & Ellis, der österreichischen Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang und dem Restrukturierungsberater Gleacher Shacklock mit Sitz in London beraten.
Zu den Mitglieder der Ad Hoc-Gruppe gehören den Angaben zufolge u.a.:
- Commerzbank AG
- Cyrus Capital Partners, L.P.
- Farallon Capital Europe LLP
- FMS Wertmanagement AöR
- Knighthead Capital Management, LLC
- N.V. Bank Nederlandse Gemeenten
- Pacific Investment Management Company, LLC (PIMCO)
- Redwood Capital Management, LLC
Link: Binder Grösswang
Link: Kirkland & Ellis
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