Paris/Wien. Fast neun Jahre nach der Verhaftung während einer Pressekonferenz in Nizza wurden die beiden bwin-Gründer Manfred Bodner und Norbert Teufelberger nun endgültig mit Berufungsentscheidung vom Juli 2015 vom Vorwurf des Verstoßes gegen das französische Glücksspielgesetz freigesprochen: Beratend war dabei u.a. die Kanzlei Brandl & Talos in Österreich tätig.
Als im September 2006 die beiden Gründer und Vorstände der früheren bwin Interactive Entertainment AG, Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, während einer Pressekonferenz in Nizza überraschend festgenommen und für drei Tage in einem französischen Gefängnis festgehalten wurden, rechnete niemand mit einem langwierigen und aufwändigen Strafverfahren, heißt e in der heutigen Mitteilung der Kanzlei: bwin hatte sich bei seinem Angebot auf EU-Recht berufen.
Freispruch aus 2006 jetzt rechtskräftig
Das französische Glücksspielgesetz war bereits zu dieser Zeit im Visier der Europäischen Kommission, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet hatte. Im Mai 2014 wurden die beiden Vorstände in erster Instanz schließlich freigesprochen und mit aktueller Entscheidung vom Juli 2015 erklärte das Berufungsgericht nach fast neun Jahren Verfahrensdauer diesen Freispruch für rechtskräftig.
Manfred Bodner und Norbert Teufelberger wurden – wie die gesamte bwin.party Gruppe – von Thomas Talos und seinem Team beraten, die die Verteidigung gemeinsam mit den französischen Strafanwälten von Wien aus koordiniert haben. „Es freut mich sehr für die beiden, dass sie nach diesen vielen Jahren des Streitens endlich Recht bekommen haben.“ so Talos, Partner bei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und General Counsel der bwin.party Gruppe.
Link: Brandl & Talos