
Wien. Wer schreibt, der bleibt: Exekutionsverfahren bieten für alle Beteiligten viele Gelegenheiten, schriftlich tätig zu werden. Aufschiebungs- und Einstellungsanträge, Forderungsanmeldungen u.a. müssen korrekt eingebracht werden, so der Verlag Manz. Mit dem neuen Fachbuch „Schriftsätze im Exekutionsverfahren“ will man 110 konkrete Beispiele liefern.
Zusätzlich biete ein Allgemeiner Teil Grundlegendes zu Schriftsätzen in Exekutionsverfahren und zu den Kosten der Schriftsätze. Dabei seien Beispielsschriftsätze und Anmerkungen bewusst nicht allzu wissenschaftlich formuliert, damit auch nicht juristisch geschulte Personen einen Nutzen daraus ziehen können, heißt es im Begleittext.
Die Autoren
Dr. Harald Mini und ADir. Günter Scholz sind Richter bzw. Rechtspfleger am Bezirksgericht Linz und u.a. für Exekutionssachen zuständig.
Link: Manz