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Recht

Brandl & Talos: Nach sechs Jahren Freisprüche bei Kommunalkredit

Wien. Gerald Ruhri von Brandl & Talos Rechtsanwälte erwirkte nach sechsjährigem Verfahren gegen einen Vorstand der Kommunalkredit einen – nicht rechtskräftigen – Freispruch. Die Handlungen waren demnach strafrechtlich nicht relevant, entschied das Gericht. Entscheidend war dabei, dass ein Sachverständiger wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte gegenüber insgesamt vier Angeklagten den Vorwurf der Untreue und der Bilanzfälschung in jeweils mehreren Fällen erhoben. Die Verteidigung legte erfolgreich dar, dass die Handlungen des Bankvorstandes vor dem Hintergrund der Finanzkrise in strafrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden seien.

Die Rolle des Sachverständigen

Wesentlich für den Verfahrensausgang war der Ausschluss eines Sachverständigen von der weiteren Tätigkeit in der Hauptverhandlung. Grund war die enge Zusammenarbeit zwischen Sachverständigem und Anklagebehörde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, die Befangenheit nahe legte. Ruhri hatte mit den übrigen Verteidigern diesen Schritt erwirkt, heißt es weiter.

Das Schöffengericht folgte dieser Argumentation und beauftragte stattdessen zwei neue Gutachter. In den für das Verfahren entscheidenden Punkten gelangten diese Gutachter für alle Angeklagten zu günstigen Ergebnissen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Link: Brandl & Talos

 

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