Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

VKI punktet vor Gericht gegen MPC-Treuhand-Tochter

Wien. Der VKI hat eine Verbandsklage gegen eine Tochter von MPC gewonnen (nicht rechtskräftig). „Das Urteil wird Anlegern noch gute Dienste leisten“, so VKI-Rechtschef Peter Kolba – umso mehr, als die parallel laufenden Vergleichsverhandlungen mit MPC praktisch gleichzeitig „ergebnislos beendet wurden“, wie es heißt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH mit Sitz in Hamburg. Gegenstand der Klage ist die Unterlassung der Verwendung und Berufung auf 14 Klauseln, die die Rückforderung von Ausschüttungen bei MPC-Fonds (geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds) durch die TVP bzw. durch drittfinanzierende Banken erheblich erschweren werden, wie es heißt.

Das Handelsgericht Wien gab dieser Klage zur Gänze statt und erklärte alle 14 Klauseln für gesetzwidrig. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI: „Dieses Urteil wird den betroffenen Anlegern sowohl bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen als auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die TVP noch gute Dienste leisten. Das gilt besonders jetzt, da eine Mediation zwischen VKI und MPC am 8.9.2015 ohne Ergebnis beendet wurde und nun die gerichtlichen Auseinandersetzungen wieder aufleben.“

Worum es geht

Die beanstandeten Klauseln behandeln demnach wesentliche Vorfragen für die Frage der Durchsetzung von Ausschüttungs-Rückforderungen gegen österreichische Anleger. So erklärte das Handelsgericht Wien u.a. jene Bestimmung für gesetzwidrig, derzufolge österreichische Anleger in Deutschland klagbar wären. Auch die Rechtswahl für deutsches Recht wurde für unwirksam erklärt, ebenso wie die Freistellung der TVP von Forderungen Dritter, der weitgehende Ausschluss einer Haftung der TVP für Schadenersatz und die Verkürzung von Verjährungsfristen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bezüglich MPC-Fonds sind in Österreich derzeit zwei vom deutschen Prozessfinanzierer Foris finanzierte Sammelklagen des VKI sowie eine Reihe von Musterprozessen anhängig. In Deutschland läuft zudem zusätzlich ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Weiters wurde bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Letztere hat den Akt inzwischen an die Staatsanwaltschaft in Hamburg weitergeleitet (es gilt die Unschuldsvermutung). Über den VKI haben sich die rund 2.600 Betroffenen als Privatbeteiligte angeschlossen.

Link: VKI

 

Weitere Meldungen:

  1. Commerz Real AG erwirbt Windpark in Finnland mit Latham
  2. Enviria erhält 200 Mio. Dollar von Blackrock mit White & Case
  3. Geldsegen: Jeder Norweger besitzt 259.000 Euro im Staatsfonds
  4. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime