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Business, Recht

Streit um EU-Schiedsgericht als Lösung für TTIP-Abkommen

Wien/Brüssel. In Österreich heißt die Industriellenvereinigung (IV) den Lösungsvorschlag von EU-Kommissarin Malmström für einen reformierten Investitionsschutz im transatlantischen TTIP-Abkommen willkommen: Malmström hat ein EU-Schiedsgericht für Investitionen als Alternative zum angefeindeten ISDS-Klagssystem vorgeschlagen. Ansonsten würden „1400 veraltete Handelsabkommen“ bestehen bleiben, warnt die IV. Der ÖGB lehnt ein „Sonderklagsrecht für Konzerne“ dagegen weiterhin ab.

„TTIP bietet die einmalige Chance, eine reformierte Form von Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit zu etablieren. In diesem Sinne sind die nun konkretisierten Pläne von Kommissarin Cecilia Malmström als konstruktiv zu würdigen“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.

Wie in internationalen Handelsabkommen üblich, soll auch TTIP den Schutz von Auslandsinvestitionen ermöglichen. Mit der weltweiten Zunahme an grenzüberschreitenden Investitionen seien solche Abkommen mehr denn je notwendig, so Neumayer. So machten österreichische Investitionen in den USA im vergangenen Jahr mehr als sieben Mrd. Euro aus. „Österreich hat in der Vergangenheit daher mehr als 60 Investitionsabkommen ausverhandelt, übrigens unter Zustimmung aller Sozialpartner“, meint Neumayer.

Bleiben veraltete Abkommen?

Das nun konkretisierte Konzept der für Handelspolitik zuständigen EU-Kommissarin sieht u.a. vor, dass über TTIP ein Investitionsgerichtshof geschaffen wird, über den unrechtmäßig behandelte Investoren künftig Schadenersatzfälle anstrengen können sollen. Dabei soll das „right to regulate“ der Staaten gesichert sein, nur professionelle Richter sollen als Schiedsrichter zum Einsatz kommen und auch eine Berufungsmöglichkeit geschaffen werden. Langfristig soll dies die Grundlage für die Schaffung eines permanenten multilateralen Schiedsgerichtshofes bilden. Wenn auch die konkreten Details noch zu prüfen seien, rufe man die österreichische Politik dazu auf, „die Pläne der Kommission für einen reformierten Investitionsschutz in TTIP konstruktiv zu diskutieren“.

Nur eine Geschmacksrichtung?

Investitionsschutz einfach abzulehnen und von TTIP pauschal ausklammern zu wollen, würde bestehende Probleme nicht lösen. Vielmehr würden die über 1.400 existierenden Investitionsabkommen von EU Staaten in ihrer veralteten Form nur einzementiert, meint Neumayer: „Dies kann nicht im Interesse der Kritiker sein. Wichtig für die reformierte Form von Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ist, dass Verfahrenskosten begrenzt gehalten werden und nicht ein zwischenstaatliches System aufgebaut wird, da dies nur zur Politisierung von Streitfällen führen würde.“

Dagegen hält Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, zu den von der EU-Kommission präsentierten Vorschlägen für ein Schiedsgerichtssystem fest: „Das ist lediglich der Versuch, ISDS ,bekömmlicher‘ zu machen. Wirklich stichhaltige Argumente, die die Aufnahme von Konzernklagsprivilegien rechtfertigen, gibt es nicht.“ Die neue Variante eines Schiedssystems mit Richtern sei reine Kosmetik.

Auch das Bündnis „TTIP stoppen“ (Attac Österreich, Global 2000) meint, dass die bestehenden Rechtssysteme in den USA und in Europa „ausreichenden Schutz für InvestorInnen“ bieten würden – das beweise allein das enorme Volumen transatlantischer Investitionen. Mit TTIP würde den Anteil an – vor unliebsamen Gesetzen – geschützten Investitionsströmen weltweit von 20 auf 80 Prozent ansteigen, meint die Initiative. Derzeit decke ISDS nur 8 Prozent der in der EU tätigen US-Unternehmen ab. TTIP würde dagegen für zehntausende US- und EU-Unternehmen neue Möglichkeiten schaffen, unliebsame politische Maßnahmen anzugreifen.

Link: EU-Kommission

 

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