Wien. Österreichischen Unternehmen ist die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es lediglich für Arbeitsstätten, die über eine eigene Betriebsfeuerwehr verfügen – also Großunternehmen. Aufgrund der kleinteiligen Struktur der österreichischen Wirtschaft sind daher in den Betrieben rund 100.000 Brandschutzbeauftragte im Einsatz. Versicherer VAV hat für sie nun eine Haftpflichtversicherung herausgebracht.
Die Brandschutzbeauftragten leisten einen enormen Beitrag zur Betriebssicherheit, können aber im Brandfall dem Risiko von zivil- und strafrechtlichen Haftungen ausgesetzt sein, heißt es: Brandschutzbeauftragte können demnach schon bei leichten Verstößen, wenn sich zum Beispiel nach einem Brand herausstellt, dass das Brandschutzbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde oder mangels ausreichender Probealarme die Evakuierung zu langsam erfolgte, belangt werden. Wenn bei einem Brand Personen zu Schaden kommen, stehe auch eine strafrechtliche Verfolgung im Raum.
Versicherungsschutz für den Feuerschutz
Norbert Griesmayr, Generaldirektor der VAV: „Die Versicherung für Brandschutzbeauftragte nimmt den mit dem Brandschutz beauftragten Personen das juristische und finanzielle Risiko ab. Die VAV bietet dieses spezielle Produkt als erste und einzige Versicherung als Kombination von Haftpflicht und Rechtsschutz an.“
Die Haftpflichtversicherung decke Personen- und Sachschäden bis zu insgesamt 1,5 Millionen Euro pro Schadensfall. Der Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gewähre Unterstützung bei strafrechtlichen Verfolgungen und übernehme darüber hinaus die Kosten auch bei allfälligen Schadenersatzforderungen – dies bis zu 50.000 Euro pro Schadensfall. Als jährliche Versicherungsprämie wird 150 Euro angegeben.
Link: VAV