Wien. Durch die Steuerreform 2015/16 kommt es ab 1. Jänner 2016 zu Änderungen beim PKW-Sachbezug: Der Grenzwert von 130g CO2-Ausstoß pro gefahrenem Kilometer ist dabei entscheidend, so Deloitte. Und Unternehmen mit Elektroautos als Firmen-PKW dürfen sich besonders freuen.
Die bisherigen Regelungen werden demnach ab 1.1.2016 im Wege einer Ökologisierung geändert: Für Kfz mit höherem CO2-Ausstoß (mehr als 130g/km) gilt künftig ein Sachbezug von 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten. Bei einem Ausstoß von 130g/km oder weniger kommt ein niedrigerer Sachbezug von 1,5% zur Anwendung. Der Grenzwert wird ab 2017 und bis 2020 jährlich um 3 Gramm pro Kilometer abgesenkt.
Hat ein Firmenauto gar keine CO2-Emissionen (weil es ein Elektroauto ist), so entfällt der Sachbezugswert (befristet auf fünf Jahre), so Deloitte.
Link: Deloitte