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Recht

EuGH: Der Generalanwalt hat ein Like für Max Schrems

Straßburg. Der Schlussantrag von EuGH-Generalanwalt Yves Bot im Streit zwischen Max Schrems und Facebook (C-362/14) ist da: Demnach ist der sogenannte „Safe Harbor“-Beschluss der EU-Kommission, dass europäische Daten in den USA sicher genug sind, kein ausreichender Schutz für die EU-Bürger. Die Stellungnahme ist ein Like für Max Schrems und ein Problem für die Tätigkeit der IT-Konzerne in Europa.

Schrems hat gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA geklagt, weil seiner Ansicht nach dort kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt – unter Verweis auf die Snowden-Enthüllungen. Als er damit beim irischen High Court keinen Erfolg hatte, wandte er sich an den EuGH.

Massiv und nicht klagbar

Generalanwalt Bols stellt in seiner Stellungnahme fest, dass die sogenannte „Safe Harbor“-Entscheidung der EU-Kommission nicht ausreichend ist, um die Daten der europäischen Bürger zu schützen; insbesondere da die in den USA vorherrschende Überwachung durch die Geheimdienste massiv und nicht zielgerichtet sei, und weil EU-Bürger keine Möglichkeit haben, dagegen in den USA vor Gericht vorzugehen.

Diese Haltung ist auch deswegen brisant, weil die Safe Harbor-Entscheidung die Basis für die Tätigkeit vieler anderer US-IT-Multis in Europa ist. Der EuGH entscheidet in der Mehrzahl der Fälle so, wie der Generalanwalt es beantragt.

Link: Europe-vs-Facebook

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