Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Urteil gegen Festplattenabgabe: IP-Anwälte pro und contra Amazon

Guido Kucsko ©Schönherr
Guido Kucsko ©Schönherr

Wien. Das Handelsgericht Wien hat erstinstanzlich entschieden, dass Online-Handelsgigant Amazon doch kein Geld an die Verwertungsgesellschaften überweisen muss – und damit in der Branche für Aufsehen gesorgt, auch wenn die Berufung bereits fix ist. Amazon hat in dem Verfahren eine prominente Großkanzlei zur Seite, die Verwertungsgesellschaft setzt auf ihren Wiener Anwalt: Beide haben schon des öfteren zum Thema Speichermedienabgabe die Klingen miteinander gekreuzt.

Auf Zahlung geklagt wurde Amazon von der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana, wurde vom Handelsgericht Wien aber abgewiesen. Begründet wird dies mit Schwachstellen im aktuellen Gesetz: Einerseits verstoße die Verwertungsgesellschaft, die die Festplattenabgabe selbst ja wieder ausschüttet, dabei gegen das EU-Diskriminierungsverbot; andererseits werde jenen Kunden, keine Privatkopien nutzen, die Rückvergütung der Abgabe erschwert.

Die Anwälte

In dem Verfahren hat Amazon die große österreichische Wirtschaftskanzlei Schönherr Rechtsanwälte mit ihrem IT-Rechtsexperten Guido Kucsko und den deutschen Rechtsanwalt Ulrich Börger (Harte-Bavendamm, Hamburg) zur Seite. Kucsko ist Partner und Leiter der IP Practice Group bei Schönherr.

Die Austro-Mechana selbst sieht laut Medienberichten das erstinstanzliche Urteil als nicht gravierend an; man sei zuversichtlich, in der Berufung Recht zu bekommen. Rechtsberater der Austro-Mechana sind der Wiener Anwalt Alfred Feitsch sowie Anwalt und Honorarprofessor Michael Walter; letzterer ist u.a. spezialisiert auf Urheberrecht (Uni Wien, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht).

Feitsch hat in der Vergangenheit die Austro Mechana bereits im Streit mit Nokia und dann mit Sony beraten; in beiden Fällen hatte er Schönherr-Spezialist Kucsko als Gegner.

Link: Schönherr

Link: Austro-Mechana

 

Weitere Meldungen:

  1. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case
  2. Ergo Versicherung: „Digital Transformation Days“ zeigen IT-Trends
  3. OGH: Eine „Wirtschaftskanzlei“ muss keine Anwaltskanzlei sein
  4. Peter Hanke wird Country Manager Austria bei Fortinet