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Recht

Angela Julcher ist neues VfGH-Ersatzmitglied

Wien. Der Nationalrat hat Angela Julcher als neues Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nominiert. Julcher ist seit vier Jahren Richterin am Verwaltungsgerichtshof. Gelobt wurde ihre Qualifikation, kritisiert die mangelnde Transparenz wegen des Fehlens eines offiziellen Hearings – weshalb einige Abgeordnete ein solches im eigenen Parlamentsklub veranstalteten.

In der Vergangenheit war Julcher u.a. im Unabhängigen Umweltsenat und im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts tätig. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für einen entsprechenden Wahlvorschlag der Koalitionsparteien; die Opposition bedauerte allerdings, dass kein Hearing durchgeführt wurde.

Die FPÖ könne Julcher deshalb weder die Kompetenz für das Amt zusprechen noch absprechen, sagte Abgeordneter Gernot Darmann. Seitens der Grünen meinte Abgeordnete Daniela Musiol, man habe mit Julcher zwar sicher eine sehr qualifizierte Frau ausgewählt, die, was die Grünen begrüßten, sowohl im umweltrechtlichen als auch im fremdenrechtlichen Bereich Expertise mitbringe, Musiol vermisst aber ein klares und transparentes Bestellungsverfahren.

Die NEOS haben, wie Abgeordneter Nikolaus Scherak laut Parlamentskorrespondenz berichtet, selbst die Initiative ergriffen und Julcher zu einer Anhörung in den Klub geladen. Dabei habe man sich überzeugt, dass sie eine gute Wahl sei, sagte er.

Neubesetzung und Gerichtshof

Angela Julcher folgt Gabriele Kucsko-Stadlmayer nach, die am 1. November ihre neue Funktion als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg antritt.

Dem Verfassungsgerichtshof gehören neben einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten zwölf weitere Mitglieder sowie sechs Ersatzmitglieder an, wobei der Nationalrat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder hat. Drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied werden vom Bundesrat, die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder sowie der VfGH-Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung nominiert.

Voraussetzung für das Amt eines VfGH-Richters ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige einschlägige berufliche Tätigkeit, die von der Regierung nominierten sechs Mitglieder müssen darüber hinaus ausdrücklich aus dem Kreis der RichterInnen, VerwaltungsbeamtInnen und UniversitätsprofessorInnen kommen. Die formale Ernennung der VfGH-RichterInnen obliegt dem Bundespräsidenten.

Link: Parlament

 

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