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Wien. Das Baurecht ist ein komplexes Themenfeld: Die Baurechtsexperten Katharina Müller und Rainer Stempkowski luden zum Jour Fixe mit dem Thema „Preisgrundlagen und Vertragsfortschreibung: Theorie & Praxis“.
Katharina Müller (Müller Partner) präsentierte die theoretischen Grundlagen, die sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und der ÖNORM B 2110 ergeben. Anschließend erläuterte Müller die Begriffe „Preisbasis“, „Preiskomponenten“ und „Preisgrundlagen“. Die Preisfortschreibung bei Mehrkostenforderungen und die Grenzen der Bindung an die Preisgrundlagen rundeten diesen Teil des Jour Fixe ab.
„In unserer beruflichen Praxis nehmen wir eine wachsende Unsicherheit bei dem Thema Preisfortschreibung und Preisgrundlagen wahr. Uns ist es daher ein Anliegen, konkrete Antworten auf die bestehenden Fragen der Unternehmen zu liefern“, so Müller.
Kosten und Preise
Im zweiten Teil des Jour Fixe präsentierte Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) die Bedeutung der Preisgrundlagen und deren Bedeutung für die bauwirtschaftlichen Berechnungen: „Wesentlich beim Aufbau oder auch bei der Prüfung einer Mehrkostenforderung ist es, einen Bezug zu dem bestehenden Vertrag und den im Vertrag zugrunde liegenden Kostengrundlagen herzustellen.“
Anhand von konkreten Beispielen stellte Stempkowski die Ableitung von Mehrkosten aus den Preisgrundlagen des Vertrags und deren Fortschreibung bei Terminabweichungen dar. Darüber wurde der Umgang mit „spekulativen“ Positionspreisen und Möglichkeiten der bauwirtschaftlichen Plausibilisierung eines angemessenen Preises erläutert.
Von ÖBB bis Strabag
Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten die Gäste, darunter den Angaben zufolge u.a. Teilnehmer von Bauherrn wie ÖBB, Wiener Linien, Flughafen und SCHIG sowie Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes (zB. Porr, Strabag, Elin, Weisshaidinger Holzbau) ihre Erfahrungen aus.
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