
Wien. Die Zahl der Anwälte und Berufsanwärter in Österreich ist zuletzt wieder schneller gestiegen. Weiter zu nimmt der Frauenanteil – aber nur bei den Anwärtern. Das geht aus dem Rechenschaftsbericht 2015 hervor, den Österreichs neun Rechtsanwaltskammern über die Dachorganisation ÖRAK unter Präsident Rupert Wolff veröffentlicht haben. Sorgen macht man sich wegen der teilweise absurd kurzen Begutachtungsfristen bei neuen Gesetzen.
In Österreich gibt es per Stichtag 31. Dezember 2014 laut dem Bericht 6.020 Rechtsanwälte. Das bedeutet gegenüber 2013 (5.887 Rechtsanwälte) einen Anstieg um 2,26 Prozent. Dagegen stieg die Anzahl von 2012 auf 2013 um 0,72 Prozent.
Die Zahl von 2.072 Rechtsanwaltsanwärtern bedeutet gegenüber 2013 (2.031 Personen) einen Anstieg um 2,01 Prozent. Von 2012 auf 2013 stieg ihre Zahl um 0,74 Prozent.
Rund 20 Prozent der Rechtsanwälte und 49 Prozent der Rechtsanwaltsanwärter sind Frauen: Ende 2012 war das Verhältnis laut ÖRAK-Zahlen bei den Anwälten genauso (20 Prozent Anteil), bei den Berufsanwärtern lag der Frauenanteil bei 48 Prozent.
Rückläufig ist die Anzahl der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte: Am 31. 12. 2012 waren es noch 89, ein Jahr später 82 und zum Jahreswechsel 2014/2015 nur 80 europäische Berufsvertreter in Österreich.
Die Landeskammern
Die neun Rechtsanwaltskammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts autonome berufliche Selbstverwaltungseinrichtungen der im jeweiligen Bundesland eingetragenen Anwälte und -anwärter. Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bilden den Präsidentenrat. Dieser besteht derzeit aus:
- Dr. Thomas Schreiner (Burgenland)
- Dr. Gernot Murko (Kärnten)
- Mag. Dr. Michael Schwarz (Niederösterreich)
- Mag. Dr. Franz Mittendorfer (Oberösterreich)
- Dr. Wolfgang Kleibel (Salzburg)
- Mag. Dr. Gabriele Krenn (Steiermark)
- Dr. Markus Heis (Tirol)
- Dr. Birgitt Breinbauer (Vorarlberg)
- Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger (Wien)
Die Standespolitik
Die Rechtsanwälte leisteten 2014 Verfahrenshilfe im Wert von 38 Mio Euro, wird im Jahresbericht betont; 40.000 Bürger wurden unentgeltlich vertreten oder beraten.
Außerdem wurden 179 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet. Die Anwaltskammern beklagen dabei erneut die Kürze der Begutachtungsfristen. So durfte das umfangreiche Steuerreformgesetz 2015/16 trotz seines erheblichen Umfanges nur von 20. Mai bis 5. Juni 2015 begutachtet werden. Die Kammer sieht hier in Summe keine Fortschritte, allerdings gibt es Indizien dafür, dass die Dinge besser sein könnten: Die eingeräumten sechswöchigen Fristen zur Begutachtung des Erbrechts und Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 geben Anlass zur Hoffnung, heißt es.
Im übrigen erhebt man erneut die Forderung nach einer Inflationsanpassung des Rechtsanwaltstarifs.
Link: ÖRAK