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Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

Die Uhr tickt laut bei jedem Familienbetrieb

Polak, Strimitzer, List, Ludwiger-List, Parik, Molzbichler ©FPLP
Polak, Strimitzer, List, Ludwiger-List, Parik, Molzbichler ©FPLP

Wien. Wie groß ist die Chance, dass spätestens die Enkelkinder den Familienbetrieb des Gründers killen? 97 Prozent, hieß es beim Informationsabend von Ward Howell, KPMG und FPLP zum Thema „Family Business“. Gegenrezepte wurden präsentiert. 

Rund 54% der österreichischen Unternehmen (Einzelunternehmen ausgenommen) sind Familienunternehmen. Nur 3% der familiengeführten Betriebe weltweit bestehen länger als drei Generationen, heißt es bei den Veranstaltern: Die Gründe dafür sind meist strategischer, finanzieller oder persönlicher Natur und damit so mannigfaltig wie die Branchen, in denen Familienunternehmen tätig sind.

Wie funktioniert Unternehmensübergabe?

Dem Zusammenspiel von persönlichen, emotionalen, familiären, betriebswirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen und Gegebenheiten, und damit der Frage „Wie kann eine geordnete Unternehmensübergabe funktionieren und wo sind die Stolpersteine?“ gingen die Vortragenden Silvia Parik vom Executive Search-Unternehmen Ward Howell International, Jakob Molzbichler von Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte (FPLP) und Eugen Strimitzer (KPMG) auf den Grund.

Unterstützt wurden sie von Burkhart List (CEO) und Theresa Ludwiger-List (CFO) von List General Contractor, die das Unternehmen in dritter Generation führen und von ihren Erfahrungen bei der Unternehmensübergabe berichteten.

Die Gegenmaßnahmen

Den Grundstein für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe an die nächste Generation bildet laut Parik die Erstellung einer Familienverfassung. Als individuelles Leadership Instrument stelle sie die Leitlinie für die verantwortungsvolle Führung von Familienunternehmen dar und enthält die Regeln für das Zusammenspiel von Unternehmen und Familie. Sie ist somit die Grundlage für die Rechte und Pflichten, die in einem Gesellschaftervertrag oder einer Satzung festzulegen sind.

Wenn im Anschluss die Rechts- und Steuerberater beigezogen werden, stellen sich häufig Fragen hinsichtlich der monetären Absicherung der übergebenden Generation, der Auseinandersetzung mit Pflichtteilsberechtigten, sowie einer eventuellen Einbringung des Unternehmens in eine Stiftung und der damit einhergehenden steuerlichen Folgen, wie Molzbichler und Strimitzer berichteten.

Mit vorausschauender Planung, einem strukturierten Übergabeprozess, transparenten Auswahlkriterien und Auswahlprozessen und einem guten Zusammenspiel der zugezogenen Berater gelinge der Erhalt des Unternehmens auch weit über die dritte Generation hinaus, so die Experten optimistisch.

Link: Ward Howell

Link: KPMG

Link: FPLP

 

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