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Recht

Richtige Compliance vermindert Haftung, verhindert Strafen

Wien. Der VW-Skandal ist ein Anlass zum Nachdenken: Richtige Compliance ist der beste Weg zur Haftungsminderung und zur Verhinderung von strafrechtlichen Konsequenzen auf Vorstands- und Geschäftsleiterebene, heißt es bei Kollmann Wolm. 

Bei Bekanntwerden solcher Skandale werde schlagartig der Grund für Compliancesysteme transparent: Sollten nämlich alle Stricke reißen, kann man als verantwortungsvoller Vorstand immer noch darauf verweisen, dass man nachweislich alles erdenkliche getan hat, um Missbrauch innerhalb des Unternehmens zu verhindern.

Denn betroffene Vorstände und Geschäftsleiter stehen bei einem Regelverstoß vor folgender Situation:

  • Ein Vorstand haftet grundsätzlich persönlich für von ihm gesetzte strafbare Handlungen.
  • Für Verfehlungen seiner Mitarbeiter/innen ist ein Vorstand bzw. das Unternehmen an sich jedoch nicht automatisch strafrechtlich verantwortlich.
  • Selbst wenn der Vorstand nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, muss jedoch das Unternehmen unter Umständen mit einer zivilrechtlichen Verantwortung rechnen.

Compliance bedeutet – vereinfacht – die Einhaltung von Regeln, die unternehmensintern definiert wurden. Das Einhalten solcher Regeln verfolgt das Ziel, Handlungen zu verhindern, die zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen können.

Und was ist mit den schwarzen Schafen?

Natürlich wird es immer wieder einzelne schwarze Schafe geben, die durch kriminelle Energie ein Compliancesystem bewusst umgehen. Solche Fälle wird man nie ausschließen können. Ein gutes Compliancesystem macht solche Handlungen aber bedeutend schwieriger und daher seltener, so die Sozietät.

Somit könne allein schon das Vorhandensein eines solchen Systems tatsächlich eine Haftungsminderung und eine Verhinderung von strafrechtlichen Konsequenzen auf Vorstands- , Geschäftsleiter, aber auch Unternehmensebene erzielen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Compliancesystem nicht nur implementiert, sondern auch z. B. durch Mitarbeiterschulungen und Informationsveranstaltungen aktiv gelebt wird.

Auf der anderen Seite dürfe eine Firma sich nicht überregulieren. Ein unnötig und vor allem für die Mitarbeiter/innen unverständliches Compliancesystem werde bei den Betroffenen den Eindruck eines Generalverdachtes wecken. Daher ist nur die Schaffung, sondern auch die klare Kommunikation von Complianceregeln essentiell, heißt es weiter.

Link: Kollmann Wolm

 

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