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Recht

Nabriva mit US-IPO: Freshfields und Schönherr beraten

New York/Wien. Schönherr hat die Underwriter Leerink Partners LLC, RBC Capital Markets LLC, Needham & Company und Wedbush PacGrow zu Fragen des österreichischen Rechts beim US Börsengang des Wiener Biotech-Unternehmens Nabriva Therapeutics AG und dessen Listing am NASDAQ Global Market beraten. Nabriva selbst hatte dabei Freshfields zur Seite.

Die Transaktion wurde am 30. September 2015 abgeschlossen. Die Underwriter haben ihre Mehrzuteilungsoption zur Gänze ausgeübt, so die Kanzlei. Im Zuge der Transaktion wurden American Depository Shares, die jeweils ein Zehntel der zugrunde liegenden Nabriva-Namensaktien verbriefen, in den USA angeboten und am NASDAQ Global Market gelistet.

Dabei handele es sich um das erste gesponserte Level III ADR Programm eines österreichischen Emittenten.

Das Unternehmen und Team

Nabriva ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das in der Forschung und Entwicklung neuartiger Antibiotika zur Behandlung schwerer Infektionskrankheiten, mit einem besonderen Fokus auf Pleuromutilin-Antibiotika, tätig ist. Das Unternehmen ist ein Spin-Off des Pharmakonzerns Sandoz und genieße die Unterstützung einer Reihe von führenden internationalen Life Sciences-Investoren (u.a. Vivo Capital, HBM Healthcare Investments, OrbiMed Healthcare Fund Management, Phase4 Partners, Omega Funds, Wellcome Trust, EcoR1 Capital, Novartis Venture Fund und Boxer Capital).

Die Teams

Das Schönherr-Team bestand aus den Partnern Ursula Rath (Capital Markets) und Christian Herbst (Corporate/M&A) sowie Rechtsanwalt Hutan Rahmani (Capital Markets). Eric Blanchard und Brian Rosenzweig, beide Partner im New Yorker Büro von Covington & Burling, waren als internationaler Rechtsberater der Underwriter tätig.

Nabriva wurde von Wilmer Hale als Internationalen Counsel beraten. Die Wiener Niederlassung von Freshfields Bruckhaus Deringer beriet das Biotech-Unternehmen zu Fragen des österreichischen Rechts.

Link: Freshfields

Link: Schönherr

 

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