Wien. Die EU-Erbrechtsverordnung ist jetzt in Kraft und bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung, heißt es bei Müller Partner Rechtsanwälte. Bei der „DACHLIE“-Konferenz will man sich des Themas annehmen.
DACHLIE steht für die Länder Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Deutschland. Die Konferenz findet am 5. November 2015 in Innsbruck statt.
Worum es geht
Bekanntlich ist jetzt der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers maßgeblich: Durch bewusste Rechtswahl könne die erbrechtliche Nachfolgeplanung zweckorientiert optimiert werden. Alternative Instrumente der Vermögensweitergabe wie Privatstiftungen, Trusts oder Nacherbschaften eröffnen zusätzliche Chancen, heißt es.
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