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Bildung & Uni, Business, Recht

Postgraduate: Pharmarecht für medizinische Praktiker

Arlinda Berisha ©Donau-Universität
Arlinda Berisha ©Donau-Universität

Krems. Der Universitätslehrgang „Pharmarecht“ ist ein neuer berufsbegleitender Kurzstudiengang an der Donau-Universität Krems, der im März 2016 zum ersten Mal starten wird. Dieser Lehrgang vermittelt spezialisierte und anwendungsorientierte Kenntnisse der pharmarechtlichen Rechtsgrundlagen. Angesprochen werden alle Berufsgruppen, die im medizinischen Bereich tätig sind bzw. daran Interesse finden.

Aufgrund der Wichtigkeit des Bereiches „Pharmarecht“ zeigt sich die Donau-Uni überzeugt, dass viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Weiterbildungsangebot nutzen werden, um auf universitärer Ebene das pharmarechtliche Grundrüstzeug zu erwerben.

„Komplexe Materie“

Lehrgangsleiterin Dr. Arlinda Berisha, LL.M, kommentiert: „Das Pharmarecht präsentiert sich heute zunehmend als äußerst komplexe Rechtsmaterie, die Regelungen aus dem Privatrecht, Verwaltungsrecht oder dem Strafrecht enthält. Durch die Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewinnen die AbsolventInnen einen umfassenden Überblick über die einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften und erwerben somit ein fächerübergreifendes sowie grenzüberschreitendes Wissen!“

Breite Zielgruppe

Der Universitätslehrgang wendet sich an die in der Pharmaindustrie sowie bei den zuständigen Behörden tätigen Personen, MitarbeiterInnen spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, ÄrztInnen, ApotherkerInnen oder UniversitätsabsolventInnen, die einen Berufseinstieg mit Fachbezug zum Arzneimittelrecht anstreben.

Kursstart, Dauer und Kosten

Kursstart ist im März 2016; die Teilnahmegebühr beträgt EUR 3.490,-. Der berufsbegleitende Kurs dauert 1 Semester. Durch den modularen Aufbau (insgesamt 3 Module) soll er sehr gut mit Beruf und Familie vereinbar sein. Der Unterricht findet jeweils vom Freitag bis Sonntag statt. Der Lehrgang schließt mit einem Universitätszertifikat ab. Es gibt 18 ECTS-Punkte. Anmeldungen werden bis kurz vor dem Lehrgangsstart angenommen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein abgeschlossenes österreichisches oder gleichwertiges ausländisches Hochschulstudium oder allgemeine Hochschulreife und mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Bei fehlender Hochschulreife sind mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung notwendig. Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden.

Link: Donau-Uni

 

 

 

 

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