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Recht, Veranstaltung

Safe Harbour oder Safe Harbor? Jedenfalls Top of the Bill

London. Mit über 130 Besuchern war das Datenschutz-Briefing der US-Wirtschaftskanzlei Dentons gestern in London gut besucht, heißt es: So hielt Christopher Graham, britischer Information Commissioner, einen Vortrag zum Thema globaler Datenschutz. „Top of the bill“, so Dentons, war die EuGH-Entscheidung zu „Safe Harbor“. Für Europäer: damit ist „Safe Harbour“ gemeint.

Soll ein transatlantisches Abkommen nach britischem („Safe Harbour“) oder US-amerikanischem Englisch („Safe Harbor“) bezeichnet werden? Schon darauf kann sich die Szene nicht einigen, ganz zu schweigen von den inhaltlichen Differenzen, die derzeit zwischen USA und Europa in Sachen Datenschutz herrschen.

Jedenfalls ist Safe Harbor vom EuGH nun offiziell ad acta gelegt worden, nicht gerade zur Beruhigung der Rechts- und IT-Abteilungen tausender Unternehmen. Es wurde von zahlreichen Unternehmen benutzt, um den Datentransfer aus der EU in die Vereinigten Staaten zu erleichtern, erinnert Dentons.

Gemeinsame Antwort der EU soll kommen

Laut Informationskommissar Christopher Graham sollen Unternehmen nun nicht in Panik verfallen; seine Behörde arbeite mit den Datenschutzbehörden Europas zusammen, um möglichst bald eine einheitliche und koordinierte Antwort durch die EU herbeizuführen. Die ICO urgiere dabei einen „practical approach“.

Chantal Bernier, Counsel bei Dentons Canada und früherer staatlicher Datenschützer in dem Land, leitete in der Folge eine engagierte Debatte zum Thema Datenschutz, heißt es weiter.

Nick Graham, Leiter der Privacy and Cyber Security Group von Dentons in London: „Es ist sehr klar, dass Safe Harbor zu Ende ist, jedenfalls vorläufig. Wir brauchen eine koordinierte Antwort und klare Richtlinien seitens der Datenschutzbehörden, was Unternehmen tun müssen, um sicheren Datentransfer in die USA zu ermöglichen.“

Link: Dentons

 

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