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Recht

Anlegeranwälte punkten bei OGH gegen AvW-Wirtschaftsprüfer

Wien/Graz. Die Grazer Kanzlei Likar und weitere Anwälte möchten die Wirtschaftsprüfer der 2010 insolvent gewordenen AvW-Gruppe zur Kasse bitten, um den Schaden der Anleger zu decken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich im Verfahren nun auf die Seite der Anleger gestellt. 

Insgesamt acht Rechtsanwälte hatten Musterfälle von Anlegern eingeklagt, berichtet die Kleine Zeitung. Die eingeklagten Schäden dürften demnach in Summe bei mehr als 200 Millionen Euro liegen.

Worum es geht

Allgemein war es für die Kläger bei der Ankaufsentscheidung von Bedeutung, dass die Unternehmen von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wurden und es keine Beanstandungen gab, so Likar in einer Aussendung: Hätten die Kläger von einer Versagung oder Einschränkung eines Bestätigungsvermerks für die geprüften AvW-Gesellschaften erfahren, hätten sie ihre Genussscheine nicht gekauft.

Der Wirtschaftsprüfer EMSE Consulting GmbH (früher Moore Stephens Ehrenböck) hafte daher den Anlegern für deren Schäden aufgrund der AvW-Genussscheinkäufe, sofern diese nicht im Einzelfall bereits verjährt sind (dh, rechtzeitig eingeklagt wurden), erklärt Likar. „Selbst das Risiko krimineller Handlungen ist vom Rechtswidrigkeitszusammenhang erfasst, wenn der Anleger es aufgrund falscher Sicherheitsbeteuerungen des Beraters erheblich geringer einschätzen durfte, als es den Tatsachen entsprach.“

Likar sieht als Folge der OGH-Entscheidung auch Abschlussprüfer, Wirtschaftsauskunfteien, die Republik Österreich (für unterlassene Finanzmarktaufsicht) sowie allenfalls auch die Depotbank in der Pflicht.

Man gehe davon aus, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw deren Haftpflichtversicherung nunmehr aufgrund geklärter Rechtslage zu einem raschen außergerichtlichen Vergleich bereit sein werden, so Likar.

Link: Likar

 

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