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Recht

Causa Heta: Ad hoc-Gruppe zürnt Finanzminister Schelling

Wien. Die aus internationalen Finanzinstitutionen bestehende „Ad-Hoc Gruppe“ von Gläubigern der Hypo-Abbaueinheit Heta kritisiert das von Finanzminister Schelling vorgeschlagene Hypo-Abwicklungsgesetz sowie den Generalvergleich mit Bayern vehement. Letzterer sei die unfaire Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers. Kirkland Ellis-Anwalt Leo Plank: „Österreich wiederholt Fehler der Vergangenheit.“

Durch eine weitere, rückwirkende Sondergesetzgebung setze sich Österreich über Gläubigerrechte und auch über jegliche international geltende Normen hinweg. Gerade eines der reichsten, durch internationale Ratingagenturen mit einer erstklassigen Bewertung ausgestatteten Länder sollte nicht versuchen, einer vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Gläubigern zu entgehen, da die Zahlungsfähigkeit eindeutig besteht, zürnt die Ad hoch-Gruppe in einer Aussendung. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass Österreich in einer Meldung an die europäische Bankenaufsicht gemäß Art. 115 II CRR das Ausfallsrisiko von Bund und Ländern – und somit auch des Landes Kärnten – als gleichwertig eingestuft hat.

Strategie wird abgelehnt

„Wir lehnen den Versuch Österreichs, Gläubigerrechte mittels Gesetzgebung außer Kraft zu setzen, strikt ab. Denn das ist genau, was mittels des Gesetzesvorhabens erreicht werden soll. Die österreichische Regierung wiederholt Fehler, die sie bereits mit dem HaaSanG begangen hat: Die Haftung des Landes Kärnten lässt sich nicht durch ein Gesetz im Nachhinein abschaffen“, so Leo Plank, Anwalt bei Kirkland Ellis in München und Sprecher der Gruppe.

„Nach mittlerweile sechs Jahren funktioniert das Krisenmanagement der Heta noch immer nicht. Österreich ist auf dem besten Weg, sich durch unorganisiertes und unprofessionelles Verhalten ein weiteres Problem zu schaffen, das eine Lösung in weite Ferne rückt.“

Mit der geplanten Verabschiedung des „Bundesgesetzes aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern“ riskiere Österreich weiteren Schaden für seine Finanzmärkte und habe zusätzlich mit höheren Kosten für Bundesländer und andere Gebietskörperschaften zu rechnen. Würde das Gesetz verabschiedet, werde es die Kreditwürdigkeit der Länder herabsetzen und deren Finanzierungskosten in die Höhe treiben. Der Steuerzahler werde am Ende die signifikanten Mehrkosten zu tragen haben.

Geplantes Rückkaufangebot wird scheitern

Der Rückkaufpreis soll aus zu erwartenden Erlösen aus der Abwicklung der Heta und einer Abgeltung für die Haftungen des Landes Kärnten und der Kärntner Landesholding zusammengesetzt sein. Es bestehe allerdings im Markt der Eindruck, dass diese Zahlen künstlich niedrig dargestellt werden, heißt es. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass den Gläubigern keine Möglichkeit einer Prüfung eingeräumt wird.

Die Bundesregierung agiere nach wie vor ohne jegliche Einbindung der Gläubiger. Die Gläubiger werden sich gegen dieses Vorgehen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Deshalb sei das geplante Rückkaufangebot zum Scheitern verurteilt.

„Wir werden jede Sondergesetzgebung, welche die gesetzlichen Haftungserklärungen des Landes Kärnten im Nachhinein entwertet, in Österreich, vor dem Europäischen Gerichtshof, vor internationalen Investitionsschiedsgerichten oder wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpfen“, so Plank weiter. Das Land Kärnten sei „zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig.“

Viel Kritik an Bayern-Vergleich

Die Ad-Hoc Gruppe sieht auch den Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern als weiteren Beweis für das mangelhafte Krisenmanagement in der Abwicklung der Heta. Der Vergleich mit der BayernLB stelle eine massive Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers dar, die alleine im Interesse des Eigentümers der Heta liege. Es handele sich um einen politischen Kompromiss und eine Haftungsverlagerung auf Kosten der anderen Gläubiger und des Landes Kärnten.

Durch den Vergleich würde sich – verglichen mit der Situation im Fall des Obsiegens der Heta in anhängigen Rechtsstreitigkeiten – das Vermögen der Heta um EUR 4,8 Mrd. verringern, so die Ad hoc-Gruppe. Diesem verringerten Vermögen stünden dann zudem Forderungen der BayernLB von mehr als EUR 2,4 Mrd. gegenüber. Die BayernLB verzichte im Gegenzug dafür nur auf Ansprüche gegen die Republik Österreich, aber nicht gegen die Heta. Die Republik werde damit billig ihre Garantieverpflichtungen gegenüber der BayernLB los.

Im Ergebnis laufe dies auf ein vollständiges Nachgeben der Heta hinaus, ohne hierfür in irgendeiner Art und Weise kompensiert zu werden. Es verstehe sich von selbst, dass ein solcher Vergleich für die HETA massiv nachteilig sei und die Befriedigungsaussichten der anderen nicht nachrangigen Gläubiger in erheblichem Maße verschlechtere. Plank: „Es fehlt bis jetzt jegliche plausible öffentliche Information, weshalb dieser Vergleich für die Heta vorteilhaft sein soll.“

Link: Kirkland Ellis

 

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