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Business, Recht, Steuer

E-Vergabe noch nicht bei allen angekommen, Uhr tickt

Jöchlinger, Öhler ©ANKÖ
Jöchlinger, Öhler ©ANKÖ

Wien. Die Nutzung der e-Vergabe steigt. Dennoch wird in Summe erst ein kleiner Prozentsatz aller öffentlichen Auftragsvergaben elektronisch abgewickelt. Vor allem kleinere Unternehmen und auch viele Auftraggeber sind mit der e-Vergabe noch wenig vertraut. Und das, obwohl laut EU-Richtlinie ab 2017 (zentrale Beschaffungsstellen) bzw. 2018 alle öffentlichen Auftragsvergaben elektronisch durchgeführt werden müssen, erinnert der ANKÖ. Das Volumen, um das es dabei geht, liegt laut EU-Berechnung bei 16,7 % des BIP oder heuer voraussichtlich rund 56 Milliarden Euro.

Wie die Zahlen der e-Vergabeplattform des ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) zeigen, nimmt die Nutzung der e-Vergabe rasant zu: Wurden im gesamten Vorjahr 140 Verfahren über die ANKÖ-Plattform abgewickelt, waren es nur in den ersten drei Quartalen des heurigen Jahres bereits 360 Verfahren, also mehr als zweieinhalb mal soviele. Im gesamten Vorjahr nahmen daran 638 Unternehmen teil, von Jänner bis September heuer lag die Zahl der Bieter über die e-Vergabeplattform bei 1674.

Insgesamt werden österreichweit aber erst fünf bis zehn Prozent aller öffentlichen Vergaben elektronisch durchgeführt. Viele KMU, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, beschäftigen sich mit dem Thema e-Vergabe noch wenig, ebenso haben noch wenige öffentliche Auftraggeber den Umstieg auf die e-Vergabe vollzogen.

Einer der Gründe: „Es gibt in Österreich neben den fünf größeren e-Vergabe-Plattformen zahlreiche kleinere Einzellösungen von Auftraggebern, die überhaupt nicht miteinander kooperieren. Der Wildwuchs an Plattformen steht dem Durchbruch der e-Vergabe im Wege“, sagt ANKÖ-Geschäftsführer Alfred Jöchlinger. Seiner Ansicht nach soll zwar keine zusätzlich Struktur aufgebaut werden, wie es in Deutschland mit der dortigen X-Vergabe geschehen ist. Das brauche ein kleines Land wie Österreich nicht. Jedoch sollte nicht jeder Unternehmer, der sich öfter um öffentliche Aufträge bewirbt, sich jedesmal mit einem neuen Login, einer neuen Oberfläche etc. befassen müssen. „Es muss für Interoperabilität gesorgt werden“, so Jöchlinger.

Einfache Zugänglichkeit ist EU-Ziel

Vergaberechtsexperte Matthias Öhler von Schramm Öhler Rechtsanwälte weist darauf hin, dass es auch ein langfristiges Ziel der EU-Richtlinien ist, die e-Vergabe für Bieter, insbesondere KMU, wie für Auftraggeber möglichst barrierefrei zu gestalten: Unterschiedliche technische Standards oder Vorgehensweisen sollen die grenzüberschreitende öffentliche Auftragsvergabe möglichst nicht behindern.

„Der von vielen befürchtete Wildwuchs unterschiedlicher Vergabeplattformen der Auftraggeber stellt Bieter vor besondere Herausforderungen. Um das Ziel der Barrierefreiheit zu erreichen, ist gerade hier eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Betreibern der Vergabeplattformen gefragt“, sagt Öhler.

Vorteile der e-Vergabe

Dabei bringe e-Vergabe eine Reihe von Vorteilen: Öhler zufolge sind die wesentliche Vorteile einerseits Einsparungen – laut Berechnung des Finanzministeriums können in Österreich Einsparungen von bis zu 590 Millionen € erzielt werden, etwa durch den Wegfall von Zeit, Papier, mehr Wettbewerb etc.

Ein zweiter großer Vorteil sei „der erhöhte Korruptionsschutz für Bieter“, so Öhler. Dieser ergebe sich ganz einfach dadurch, dass elektronische Vergabeplattformen alle Verfahrensschritte genau dokumentieren, der Zeitpunkt der Abgabe dadurch eindeutig ist und eine Vorarb-Öffung der Angebote schon technisch unmöglich ist.

Die Praxistipps

Die elektronische Angebotsabgabe ist Jöchlinger zufolge „keine Hexerei“. Es gilt nur ein paar Dinge zu beachten:

  • Auftraggeber müssen sich bei einer Plattform, über die sie ihre Aufträge vergeben wollen, anmelden und sich mit dem System vertraut machen.
  • Um Angebote rechtsgültig zeichnen zu können, brauchen Unternehmen eine elektronische Signatur, die man sich in jedem Fall vor der ersten Angebotsabgabe besorgen muss.
  • Bei Angebotsabgabe sollte man ausreichend Zeit einplanen. Zwar zeigt eine Auswertung der über die ANKÖ Plattform abgewickelten Verfahren, dass e-Vergabe einen Zeitgewinn bringt und viele die Angebote erst kurz vor Ende der Frist abgeben. Um ausreichend Spielraum zu haben, falls Eingabefehler passiert sind, empfiehlt es sich dennoch, nicht bis zur allerletzten Minute zu warten.
  • Eine Arbeitserleichterung bringt Unternehmen zudem, wenn sie in der „Liste geeigneter Unternehmer“ des ANKÖ dabei sind. Sie müssen dadurch nicht für jede Angebotsabgabe sämtliche Eignungsnachweise aufs Neue zusammensuchen. Vor allem durch die automatische Aktualisierung diverser Daten wie KSV-Bonitätsmonitoring , Anzahl der Mitarbeiter durch eine Schnittstelle zu den Gebietskrankenkassen, u.v.m. werde Unternehmen viel Arbeit abgenommen.

Link: ANKÖ

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