
Wien. Die Erste Anwaltliche Auskunft über Österreichs Rechtsanwaltskammern wird wie berichtet ab 1. November 2015 eingestellt: Als Protestmaßnahme, damit das Justizministerium die Anwaltstarife erhöht. Ratsuchende sollen sich an die Gerichte wenden.
Die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern wird ab 1. 11. vorübergehend eingestellt, so die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK). Sie fordert Ratsuchende auf, sich mit Anfragen bis zur Wiederaufnahme der Ersten Anwaltlichen Auskunft an die Amtstage der Gerichte zu wenden.
Letzte Anpassung 2008
Anwälte-Präsident Rupert Wolff hat zuletzt die Forderung nach mehr Geld öffentlich erhoben; nun wollen die Kammern also in zwei Wochen erste Protestmaßnahmen beginnen. Grund ist die seit Jahren nicht erfolgte Inflationsanpassung der Tarife im Rechtsanwaltstarifgesetz, so die Mitteilung der Anwaltskammern: Seit der letzten Anpassung 2008 ist eine Geldentwertung von 15 % eingetreten.
In den letzten Jahrzehnten war es gängige Praxis, die Tarifansätze immer dann anzupassen, wenn ein Schwellenwert von 10 % erreicht wurde. Die Rechtsanwaltschaft fordere daher bereits seit drei Jahren, als dieser Wert überschritten wurde, eine umgehende Inflationsanpassung der gesetzlichen Tarife, wie sie im Rechtsanwaltstarifgesetz vorgesehen ist.
„Da diese gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung bislang nicht erfolgt ist, sieht sich die Rechtsanwaltschaft gezwungen, erste Protestmaßnahmen zu ergreifen. Wir bitten Sie um Verständnis“, formuliert es der ÖRAK. Als Notmaßnahme sollen die Gerichte herhalten, so die Anwälte.
Ersatz durch die Amtstage
Die Amtstage der Gerichte sind kostenlose Erstberatungen durch Richter oder Rechtspraktikanten, die vor allem für Personen gedacht sind, die nicht von einem Anwalt vertreten werden und ein Schreiben von einem Gericht erhalten haben, Verfahrenshilfe beantragen wollen oder Auskünfte zu einem Gerichtsverfahren brauchen. Es gibt sie an den Bezirksgerichten sowie den Landesgerichten (Arbeits- und Sozialrechtssachen). Wann sie stattfinden, hängt von dem jeweiligen Gericht ab. Es gibt auch wichtige Ausnahmen: So gibt es zu strafrechtlichen Angelegenheiten keine gerichtliche Beratung.
Link: ÖRAK
Link: Justizministerium (Gerichte)