Open menu
Recht, Tipps

Wer seinen VW nicht nachrüstet, riskiert Zulassung, so D.A.S.

Wien. Der vom Abgasskandal gebeutelte VW-Konzern ruft Millionen von Diesel-Pkw in die Werkstätten. Die Nachbesserung könnte sich negativ auf die Fahrleistung auswirken, befürchten viele. Dem Rückruf nicht nachzukommen ist aber eine ganz schlechte Idee, meint Rechtsschutzversicherer D.A.S.: Wer PS über Umweltschutz stellt, dem drohe der Verlust der Zulassung. 

Die D.A.S. empfiehlt Betroffenen ausdrücklich, ihr Auto „nachrüsten“ zu lassen. Der Rechtsschutzversicherer weist darauf hin, dass die Behörde die Zulassung von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten entziehen darf, falls sich die Besitzer nicht um die vorgeschriebene Verbesserung kümmern.

Der Hintergrund

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat eine Rückrufaktion der in Österreich betroffenen 363.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns angeordnet. Die Autos werden voraussichtlich ab Jänner 2016 in den jeweiligen Vertragswerkstätten umgerüstet. Volkswagen übernimmt laut eigenen Aussagen die volle Verantwortung und auch die Kosten für diese Maßnahmen.

Für betroffene Halter eines VW, Audi, Seat oder Skoda ist diese kostenlose Rückrufaktion verpflichtend, da die aktuelle Software als „unzulässige Abschalteinrichtung“ gewertet wird, warnt D.A.S.: Die Betriebssicherheit der Fahrzeuge ist dabei zwar nicht gefährdet, eine Nachrüstung werde aber unbedingt empfohlen.

„In letzter Konsequenz könnte den betroffenen Kraftfahrzeughaltern die Fahrzeugzulassung entzogen werden kann, wenn sie die notwendigen Behebungsmaßnahmen verweigern“, so Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. „Darüber hinaus würde sich der Verkaufswert eines Fahrzeuges ohne vorhandener Zulassung deutlich verschlechtern.“

Link: D.A.S.

 

Weitere Meldungen:

  1. ARAG ernennt David Haynes zum neuen CEO in UK
  2. Das ändert sich 2025 im Verkehr: Erhöhungen bei Pickerl, Dienstfahrten, Kilometergeld und mehr
  3. Rechtsschutzversicherer ARAG veranstaltet Workshops für Schüler
  4. Schimmel in der Wohnung: Vermieter muss reparieren, Mieter muss lüften