Wien. Durch ein Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sollen die österreichischen Bestimmungen auf diesem Gebiet an die entsprechenden EU-Richtlinien angepasst werden. Verbraucher bekommen ein neues Rücktrittsrecht.
Die Regierungsvorlage ist um größtmögliche Aufrechterhaltung der bestehenden Rechtslage bemüht. Konkret sieht das Gesetz umfangreiche, und zwar auch vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers bzw. Kreditvermittlers vor, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
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Überdies sei eine Kreditvergabe nur nach positiver Kreditwürdigkeitsprüfung zulässig, für die allgemeine Standards gelten. Zudem erhält der Verbraucher nun eine Bedenkzeit von mindestens sieben Tagen nach Erhalt des Kreditangebots.
Auch steht dem Verbraucher in Hinkunft ein Rücktrittsrecht zu, wenn er seine Vertragserklärung kurz nach Eingang der vorvertraglichen Informationen abgegeben hat.
Link: Parlament