Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

UVP nach EuGH-Entscheid unsicherer, Minister will reparieren

Wien. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Rupprechter sieht nach jüngsten, für Österreich kritischen Urteilen des EuGH große Rechtsunsicherheiten bei der Umweltverträglichkeitsprüfung – und will diese per Novelle zügig ausräumen, so der Minister im Parlament.

Bürgerrechte versus Wirtschaftsinteressen – mit diesen Vorzeichen entspann sich im Umweltausschuss des Nationalrats unter den Abgeordneten eine intensive Debatte um die Bewertung Europäischer Vorgaben im Zusammenhang mit der Umweltpolitik. Anlass war eine Aussprache mit Umweltminister Andrä Rupprechter über jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), beispielsweise zum Individualrechtsschutz in Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei Großprojekten, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Mehr Einfluss oder nicht?

Während Grüne und NEOS darauf drängen, Bürgerinitiativen und Nachbarn bei Entscheidungen über die Notwendigkeit eines UVP-Verfahrens einzubinden, warnt die FPÖ, Investitionsprojekte könnten durch ausgeweitete Prüfverfahren gefährdet werden. Bundesminister Rupprechter betonte, sein Ressort arbeite bereits an einer unionsrechtskonformen Lösung zur Einbindung der Öffentlichkeit in UVP-Feststellungsverfahren.

Damit wolle man nicht zuletzt dem gesteigerten Prüfaufwand entgegenwirken, mit dem sich Behörden und Verwaltungsgerichte im Moment konfrontiert sähen. Entschließungsanträge der Grünen und der NEOS auf Adaptierungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden von der Ausschussmehrheit vertagt, da eine UVP-Novelle gerade ausgearbeitet werde, wie SPÖ und ÖVP verdeutlichten. Ebenfalls in die Vertagung schickten die Regierungsparteien einen FPÖ-Antrag auf Schutz der Wasserversorgung vor Privatisierung.

Umweltverträglichkeitsprüfung: EuGH-Urteil erhöht Prüfaufwand

„Derzeit besteht große Rechtsunsicherheit“, räumte Minister Rupprechter in Bezug auf die Rechtsstellung von NachbarInnen zur Überprüfung der UVP-Pflicht ein. Das Umweltministerium arbeite daher daran, möglichst rasch eine unionsrechtskonformen Lösung zu finden, mit der die Wiederherstellung der Bindungswirkung im Feststellungsverfahren durch die Einbeziehung von NachbarInnen gewährleistet ist.

Dieses Frühjahr hatte der EuGH auf eine Individualbeschwerde aus Österreich hin entschieden, dass gemäß Aarhus-Konvention zur Beteiligung der Öffentlichkeit betroffenen BürgerInnen bei großen Bauprojekten im gesamten Verfahren ein Mitspracherecht zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeräumt werden muss.

Der Verwaltungsgerichtshof sieht ebenso den Ausschluss von NachbarInnen und Bürgerinitiativen aus dem Verfahren zur Feststellung des Bedarfs einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unionsrechtswidrig an. Für Grüne und NEOS besteht aufgrund dieser Urteile eindeutiger Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Immerhin seien durch das EuGH-Urteil negative UVP-Feststellungsbescheide nicht mehr bindend, zeigte Grünen-Umweltsprecherin Christiane Brunner auf und ihr Bereichskollege von den NEOS, Michael Pock, wies auf mehrere Fälle von Rechtsunsicherheit bei diversen Infrastrukturprojekten hin. Es gelte daher, „in einem abgegrenzten Rahmen“ die Parteistellung von AnrainerInnen in UVP-Belangen zu stärken, so Pock.

Sollten betroffene Personen ebenso Parteistellung im Feststellungsverfahren erhalten wie die Standortgemeinde, der Projektwerber, Umweltanwältin oder Umweltanwalt und die mitwirkenden Behörden, könnten sie gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anrufen, wenn ein ausreichendes Interesse oder eine Rechtsverletzung geltend gemacht wird.

Der EuGH lasse ausdrücklich offen, in welchem Verfahren der Rechtsschutz für die betroffene Öffentlichkeit gilt, unterstrich Rupprechter, weswegen Einwendungen betreffend die UVP-Pflicht von Vorhaben in den Materienverfahren zulässig seien. Anhand dieser Judikatur habe der Verwaltungsgerichtshof bereits einige Genehmigungen aufgehoben, was vor allem für Projektwerber erhöhte Unsicherheit mit sich bringe. Eine EU-rechtlich saubere Vorgangsweise sei daher sicherzustellen.

Zur vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention zeigte Umweltminister Rupprechter sich zuversichtlich, auf einem guten Weg zu sein. Die Arbeiten mit den Bundesländern dazu liefen nach Plan; einen konkreten Umsetzungsbericht versprach er bis Ende Dezember 2015 zu übermitteln.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  2. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  3. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament
  4. Neue Haftungsregeln entschärfen umfallende Bäume