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Business, Recht

Wohin der Kurs der Wettbewerbshüter 2016 weist

Wien. Die Wettbewerbskommission unter der Vorsitzenden Anna Hammerschmidt hat ihre Empfehlungen für 2016 veröffentlicht. Diese sollen den Kurs der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für das kommende Jahr abstecken. So will man die Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes beobachten und dem Online-Handel genauer auf die Finger sehen. Auch Share Economy-Unternehmen wie Uber und Airbnb sollen stärker kontrolliert werden.

Es handelt sich konkret um die Vorschläge der Wettbewerbskommission gem. § 16 Abs.1 WettbG an die Bundeswettbewerbsbehörde für Schwerpunkte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Kalenderjahr 2016.

Die Wettbewerbskommission ist ein je zur Hälfte von den Sozialpartnern sowie vom Wirtschaftsministerium besetztes Gremium; ihre Empfehlungen früherer Jahre haben deutlichen Widerhall in der Tätigkeit der Wettbewerbshüter gefunden, der Konkretisierungsgrad kann aber von Jahr zu Jahr und von Thema zu Thema schwanken.

Was heuer auf dem Programm steht

Einige der bisherigen Empfehlungen sind auf Grund der Entwicklungen weiterhin besonders aktuell und relevant, wie insbesondere Wettbewerbsmonitoring, die Wettbewerbssituation im Lebensmittelhandel entlang der Wertschöpfungskette und der Energiebereich, heißt es einleitend.

  • Da ein durchgängiges Konzept für die Ausführung eines laufenden, systematischen und transparenten Wettbewerbsmonitorings bislang – ungeachtet der Setzung erster Schritte in diese Richtung seitens der BWB – noch nicht erkennbar sei, werde die Entwicklung eines solchen Konzeptes unter Federführung der BWB und unter Einbeziehung aller wesentlichen Stakeholder in Österreich angeregt.
  • Der Lebensmitteleinzelhandel in Österreich sei aus wettbewerbspolitischer Hinsicht ein besonders sensibler Bereich. Ein hoher Konzentrationsgrad begünstige nichtmarktkonformes Verhalten. Maßgebliche Fälle sind bereits gerichtsanhängig bzw. abgeschlossen. Es seien Schritte fortzuführen, damit Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich hintangehalten werden.
  • Im Energiebereich sei die leitungsgebundene Energie aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung ein „wettbewerbspolitisches Dauerthema“. Es wird empfohlen, neben der leitungsgebundenen Energie insbesondere die wettbewerblichen Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes genau zu beobachten, so die Wettbewerbskommission.

Mehr Licht auf den Online-Handel

  • Angesichts der stetig wachsenden Marktmacht global und netzbasiert agierender internationaler Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union werden die Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Online-Handel und die Sicherstellung fairer Rahmenbedingungen für alle Akteure empfohlen.
  • Schließlich werden unter dem Schlagwort „Share Economy“ immer mehr Dienstleistungsplattformen aktiv: Die Einhaltung der rechtlichen
    Rahmenbedingungen durch deren Betreiber, insbes. auch die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, müssen entsprechend beobachtet werden, so die Wettbewerbskommission.

Keine Namen, aber brisante Themen

Namen von Unternehmen werden in dem Papier keine genannt, doch aus anderen Ländern sind beispielsweise Prüfungen durch die Wettbewerbsbehörden im Fall der Share Economy durchaus bekannt – etwa solche der US-Federal Trade Commission (FTC) im Fall des Auto-Sharingdienstes Uber und des Privatzimmer-Vermittlungsdienstes Airbnb.

Auch in Österreich regt sich der Zorn der Marktteilnehmer über die neue Konkurrenz; so werden laut einer Studie des Beratungsunternehmens Prodinger für die Wirtschaftskammer Tirol in dem Bundesland rund 2200 Privatzimmer über Airbnb, Windu und andere Plattformen angeboten. Was die in der Kammer vertreten Wirte aufregt, ist die ihrer Meinung nach unfaire Bevorzugung (keine Umsatzsteuer, keine Ortstaxe). Auf dem Kurs, den die Wettbewerbskommission der Bundeswettbewerbsbehörde als ausführendem Organ anweist, wird diese also durchaus unruhige Gewässer antreffen.

In der Schlussbemerkung will WBK-Vorsitzende Anna Hammerschmidt (sie ist hauptberuflich Senior Lecturer am Department Volkswirtschaft der WU Wien; ihre Stellvertreterin ist Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich) Taten sehen: Die WBK unterstreiche ihre generelle Bereitschaft, zu allen aufgezeigten Themenbereichen ihre Expertise zur Verfügung zu stellen und erwarte ihrerseits Informationen über aktuelle Entwicklungen in den Fällen des aufgezeigten Empfehlungskatalogs.

Link: BWB

 

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