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Business, Recht

Kartellstrafe gegen Spar auf 30 Millionen Euro verzehnfacht

Gerhard Drexel ©Helge Kirchberger / Spar
Gerhard Drexel ©Helge Kirchberger / Spar

Wien/Salzburg. Handelsriese Spar ist vom Kartellobergericht zu einer Geldstrafe von 30 Millionen Euro verurteilt worden. In 1. Instanz hatte das Bußgeld noch auf drei Millionen Euro gelautet. Dagegen hatten sowohl Spar wie die Wettbewerbshüter berufen. Man wollte Rechtssicherheit, so Spar-Chef Gerhard Drexel. Auf das Kernthema der Lieferbeziehungen sei die Oberinstanz aber gar nicht eingegangen.

Es ging bei dem Verfahren konkret um Preisabsprachen bei Molkereiprodukten. Auch andere Handelskonzerne und Produzenten wurden in den vergangenen Jahren abgestraft.

„Wir wollten Rechtssicherheit“

Gerhard Drexel, Vorstandsvorsitzender von Spar, kommentiert den Beschluss so: „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis. Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen unseres Erachtens stark vereinfacht beurteilt.“

Das Kartellobergericht habe sich aus formalen Gründen nicht mehr näher mit dem Sachverhalt beschäftigt. „Ein näheres Eingehen auf die Lieferbeziehungen wäre aber eigentlich unser Ansinnen in diesem Verfahren gewesen. Nun gilt es, die Entscheidung inhaltlich näher zu prüfen und zu analysieren. Wichtig ist jedenfalls, dass kein Schaden für die Konsumenten entstanden ist“, so Drexel.

Nach Hausdurchsuchungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2013 ließ sich Spar, anders als andere Teilnehmer der Branche, nicht auf ein so genanntes Settlement ein: Ein Settlement basiert auf einer schnellen außergerichtlichen Einigung mit der ermittelnden Behörde. Settlements gehen dabei jedoch nicht auf die Vielschichtigkeit von Lieferanten-Händler-Beziehungen ein, lautet damals wie heute das Argument. Spar wollte Rechtssicherheit für sich und die gesamte Lebensmittelbranche erreichen und strebte daher ein Kartellverfahren an.

Das erstinstanzliche Urteil erging dann Ende 2014. Da das Erstgericht Spar lediglich in Teilbereichen Recht gegeben hatte und der erstinstanzliche Beschluss keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis bot, erhob Spar, ebenso wie die Amtsparteien, Rekurs – mit den heute bekanntgewordenen Resultaten.

Link: Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Link: Spar (Darstellung des Streits mit der BWB)

 

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