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Business, Recht

Neue Verordnung regelt Energieeffizienz-Maßnahmen

Wien. Die Anrechenbarkeit von Energieeffizienz-Maßnahmen wird genauer geregelt: Das Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Sozialministerium eine entsprechende Richtlinien-Verordnung in Begutachtung geschickt. Die Verordnung zur Tätigkeit der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle konkretisiert die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes und der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Die Begutachtungsfrist läuft bis 13. November 2015.

Das Ministerium sieht folgende Vorteile:

  • Die verpflichteten Energielieferanten erhalten mehr Rechts- und Planungssicherheit für das Entwickeln, Setzen und Anrechnen der notwendigen Effizienzmaßnahmen.
  • Die Umsetzung der Maßnahmen unterstütze die Energiewende, zahle sich volkswirtschaftlich aus und eröffne den Versorgern zusätzliche Geschäftsfelder.
  • Die Kunden profitieren von einem geringeren Energieverbrauch.

Die Verordnung listet über 100 mögliche Effizienzmaßnahmen auf und regelt deren Dokumentation und Bewertung durch die Österreichische Energieagentur als Monitoringstelle.

Um eine praxistaugliche Umsetzung zu ermöglichen, wurden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Branche und der Monitoringstelle erarbeitet und können ohne weiteres Gutachten zur Anrechnung gebracht werden, heißt es weiter. Zudem gebe es ein unbürokratisches Prozedere, mit dem Unternehmen auch selbständig und gemeinsam mit qualifizierten internen oder externen Experten eigene Maßnahmen entwickeln können.

Als Praxis-erprobte Beispiele werden genannt:

  • Gerätetauschaktionen
  • Stromsparpakete
  • Heizungsoptimierung
  • LED-Lampen-Aktionen
  • Einsatz von Standby-Killern
  • Technologie-Check für große Energieverbraucher
  • Energieberatungen
  • Energieeffizienzgutscheine

Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit seien Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gesetzt wurden, nach den Maßstäben des bereits seit 2013 gültigen Methodendokuments zu bewerten.

Neue Geschäftsmodelle und stärkere Kundenbindung

Auf Basis der EU-Vorgaben und des Energieeffizienzgesetzes müssen die Energieversorger bei ihren Kunden und bei sich selbst darauf hinwirken, dass die Input-Output-Relation verbessert wird. Sie können trotzdem mehr Strom oder Gas verkaufen, sollen aber verstärkt Aktionen setzen, die zu einem effizienteren Einsatz von Energie führen. Die Lieferanten bieten ihren Kunden schon jetzt Effizienzangebote an und haben das nötige Know-how, so das Ministerium: Als Service-Dienstleister können sie zudem eine stärkere Kundenbindung aufbauen.

Die Lieferanten-Verpflichtung gilt erstmals für 2015, im Sinne einer Übergangsphase dürfen für dieses Jahr aber auch schon 2014 gesetzte Maßnahmen angerechnet werden. Die Zielbewertung prüft die Monitoringstelle im Februar 2016. Und die Frist zur Begutachtung der Verordnung endet am 13. November 2015.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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