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Recht

Anwaltstarife: Nach fünf Tagen gibt der Minister nach

Wien. Österreichs Rechtsanwaltstarife werden ab 1. Jänner 2016 um 12 Prozent erhöht: Darauf haben sich Justizminister Wolfgang Brandstetter und Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), jetzt geeinigt.

Das Druckmittel der Anwälte war die Einstellung der kostenlosen Erstauskunft seit 1. November 2015; nach einer knappen Woche ist nun bereits wieder das Kriegsbeil begraben. Die Erstauskunft soll wenn möglich ab Dezember, sonst ab 2016 wieder aufgenommen werden.

In der Zwischenzeit ist mancherorts eine kostenlose Rechtsauskunft auch weiterhin möglich: So übernimmt laut SPÖ-Bezirksvorsteher Karlheinz Hora die Rechtsanwältin Verena Schmid ab 12. November die Rechtsberatung in Wien-Leopoldstadt.

Zustimmung der Konkurrenz

Der Zuschlagsverordnung bei den Anwaltstarifen muss noch der Nationalrat zustimmen. Neos-Justizsprecher Niki Scherak hat heute bereits die Einigung öffentlich begrüßt: „Wir hoffen, dass es bei der nächsten Anpassung nicht zu solchen Druckmitteln – wie das Aussetzen der kostenlosen Erstberatung – von Seiten der Anwaltskammer kommen muss. Der Fokus muss jetzt auf der schnellstmöglichen Wiedereinführung der Erstberatung liegen.“

Grundsätzlich kann der Arbeitskampf vor der jetzt erfolgten Einigung kaum als langwierig bezeichnet werden: Der 1. November war ein Sonntag, der 2. November (Allerseelen) für viele ebenfalls ein arbeitsfreier Tag, und heute, am 6. November, haben die Anwälte bereits grünes Licht aus dem ÖVP-geführten Justizministerium. Allerdings hatten die Anwaltskammern ursprünglich eine Erhöhung um 15 Prozent und die Verankerung einer automatischen Inflationsanpassung gefordert, doch so weit ging Brandstetters Verständnis nicht.

Link: BMJ

Link: ÖRAK

 

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