
Wien. Das „Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts“ (Barth / Erlebach, Hrsg.) behandelt ein von der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft stark geprägtes Rechtsgebiet: Nicht alles was möglich ist, ist erlaubt – doch was genau ist zulässig, was untersagt? Die Herausgeber und Autoren, darunter Staatsanwalt Peter Barth, zeigen die Bandbreite auf, heißt es im Linde Verlag.
Das Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts fasst das Thema in fünf „Überkapitel“ zusammen:
1. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
2. Präimplantationsdiagnostik
3. Entnahme und Spende von Samen und Eizellen
4. Kostentragung
5. Umgang mit entnommenen Zellen
Die Fragen in der Praxis
Dabei versuche man alle wesentlichen Fragen zu beantworten, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz der Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung und der Präimplantationsdiagnostik stellen können, darunter:
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen bestimmte Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung angewandt werden, zB bei in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebenden Frauen?
- Wann ist es zulässig, Samen oder Eizellen Dritter zu verwenden?
- Wann darf Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden?
- Was ist eine schwere Erbkrankheit?
- Welche Kompetenzen müssen die behandelnden Ärztinnen aufweisen, welche Erfordernisse die Einrichtung, die solche Methoden anwenden will?
- Welches Verfahren ist jeweils einzuhalten (Stichwort: Aufklärung und Dokumentation)?
- Welche Rechte haben die auf diesem Weg gezeugten Kinder?
- Wann dürfen sie Auskünfte über ihren „genetischen“ Elternteil erhalten? Können sie verlangen, dass sie ihn kennenlernen dürfen?
- Was passiert mit „übrig gebliebenen“ Samen, Eizellen oder Embryonen? Können Letztere „adoptiert“ werden? Wer trägt die Kosten und in welcher Höhe?
- Wie ist generell mit bereits entnommenen Zellen umzugehen.
Die Herausgeber: Dr. Peter Barth ist Leitender Staatsanwalt im BMJ, Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht; vormals Richter in Familienrechtssachen; Schriftleiter der iFamZ. Mag. Martina Erlebach ist Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, dienstzugeteilt der Legislativabteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im BMJ.
Link: Linde Verlag