Martin Eckel ©David Salier / Taylor Wessing
Wien. 30 Millionen Euro Strafe für Spar, 17,5 Millionen Euro Strafe im Speditionskartell, eine Million Euro Strafe für Samsung – alle diese Entscheidungen wurden 2015 gefällt. Und sie zeigen einen deutlichen Trend, meint Martin Eckel von Anwaltssozietät Taylor Wessing.
Die vom Kartellgericht zuletzt verhängten Geldbußen gehen in die Millionenhöhe, betreffen zumeist illegale Preisabsprachen (sowohl horizontal als auch vertikal) und immer öfter auch den Onlinehandel, so Eckel, CEE Head of Compliance und Competition, EU & Trade bei Taylor Wessing in Wien.
Rekordstrafen werden Mode
„Bei nationalen wie auch europäischen Wettbewerbsbehörden ist bereits seit längerem ein gewisser Trend feststellbar, wonach vertikale Geschäftsbeziehungen stärker in den Fokus ihrer Beobachtungen rücken“, so Eckel.
Strafen in Höhen wie zuletzt von den Behörden verhängt, werde es weiterhin – „wenn nicht sogar vermehrt“ – geben. Strafzahlungen und Imageschäden seien zweifellos auch für Großkonzerne schmerzhaft, für mittelständische Unternehmen können sie jedoch sogar existenzbedrohend sein, heißt es.
Dies sei nicht zuletzt auch deshalb der Fall, weil die Schadenersatz-Richtlinie Erleichterungen für Geschädigte in Bezug auf die Geltendmachung von Schadenersatz nach Kartellverstößen mit sich bringe.
Link: Taylor Wessing