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Business, Recht, Veranstaltung

Santander: Verbraucherkredite – quo vadis?

©Santander/Gregor Turecek
©Santander/Gregor Turecek

Wien. Die Santander Consumer Bank lud Konsumentenschützer und Bankenvertreter zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Verbraucherkredite: Eine Frage der Finanzbildung oder Bankberatung?“ ins Wiener MuseumsQuartier. Eine Erkenntnis der Veranstaltung: Bei der Finanzbildung in Österreich besteht noch Aufholbedarf.

Die Expertenrunde bestand laut einer Aussendung aus Beate Blaschek (Leiterin Abt. Finanzdienstleistung und Verbraucherbildung/Sektion Konsumentenschutz im Sozialministerium), Bernd Lausecker (Finanzexperte im Verein für Konsumenteninformation), Christian Prantner (Experte für Konsumentenpolitik und Finanzdienstleistung in der AK Wien), Gerald Resch (Generalsekretär des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers) sowie Philip List (Leiter des Erste Financial Life Parkt in der Ersten Group).

„Schmaler Pfad“

Blaschek meinte u.a.: „Das Verbraucherkreditrecht ist mittlerweile eine recht komplexe Materie geworden. Es schreibt unter anderem die Prüfung der Kreditwürdigkeit an Hand ausreichender Informationen vor. Banken bewegen sich hier auf einem schmalen Pfad, wenn es darum geht, finanziell Schwachen noch einmal Unterstützung zu geben. Gerade solche Situationen sind aber für KreditnehmerInnen oft auch stark emotional geprägt. Erfolgt die Finanzbildung in dieser bereits prekären Lage, erscheint sie nur begrenzt sinnvoll.“

„Nicht aus Verantwortung entlassen“

Lausecker vom VKI setzte wie folgt an: „Die Themen Finanzbildung und Kreditrechte sind gemeinsam zu betrachten. Ein Verbraucher muss die Möglichkeit haben, sich umfassend über Finanzinstrumente zu informieren. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass professionelle Anbieter aus ihrer Beratungsverantwortung entlassen werden dürfen.“

„Komplex und langfristig“

Prantner gab als Vertreter der Arbeiterkammer wiederum zu bedenken: „Die Aspekte Kreditrecht, Finanzbildung und Finanzberatung sind allesamt wichtig. Aber eindeutige gesetzliche Grundlagen für ein wichtiges Rechtsgeschäft, wie dem Kredit, sind das tragende Element – Freiwilligkeit als Prinzip wirkt im Bankbereich erfahrungsgemäß nicht. Kreditberatung ist und bleibt unerlässlich, denn Kredite sind komplex und langfristig wirkend. Finanzbildung ist kein Allzweckmittel, um mangelhafte Beratung und nachteilige Kreditprodukte auszugleichen. Zudem gehört sie in die Schulbildung integriert und nicht den Banken überlassen“.

„Schule und Elternhaus“

Resch, Verband österreichischer Banken und Bankiers, fügte hinzu: „Die Frage ‚Finanzbildung oder Bankberatung‘ ist einfach zu beantworten: Beides ist erforderlich. Der Erwerb von Finanzwissen sollte bereits im Elternhaus beginnen und in der Schule entsprechend fortgesetzt werden. Von Bankenseite werden diese Bemühungen durch Schulworkshops und vielfältige Bildungsangebote im Internet unterstützt.“

„Frühe Finanzbildung“

Philip List, Erste Bank Group, meinte: „Nahezu jede große finanzielle Entscheidung hat Bedeutung für das weitere Leben. Umso wichtiger ist es, dass Menschen möglichst früh in den Genuss von Finanzbildung kommen. Finanzbildung war und ist daher immer schon fixer Bestandteil unserer Arbeit, die vielfältige Maßnahmen von der Beratung in Schulen bis zu Workshops zur Schuldenprävention umfasst.“

Studie deckt Mängel auf

Der Befund der Expertenrunde, dass es trotz vielfältiger Aktivitäten auf Bank- und Konsumentenschutzseite noch einigen Nachholbedarf bei der Finanzbildung gibt, spiegelt sich laut Santander auch in einer von der EU-Kommission durchgeführten Studie wider, bei der im April 2015 tausend junge Österreicher im Alter von 18 bis 35 Jahren befragt wurden. Zwar war der Hälfte aller Befragten das Vorhandensein von Kreditrechten bekannt, allerdings gab nur einer von zehn an, deren Inhalt auch genau zu kennen.

EU-Infokampagne „Sie haben Rechte“

Zur besseren Aufklärung hat die EU-Kommission deshalb eine Infokampagne unter dem Titel „Sie haben Rechte“ rund um das Thema Verbraucherkredit in Österreich initiiert, deren offizieller Kampagnenpartner die Santander Consumer Bank ist. „Bei der Aufnahme von Verbraucherkrediten haben Konsumenten viele Rechte, die durch europäische Normen garantiert werden. Drei davon – das Recht auf vorvertragliche Information, das Recht auf Rücktritt binnen 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung sowie das Recht auf vorzeitige Rückzahlung – stehen im Zentrum der EU-Informationskampagne.“, heißt es.

Link: Santander

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