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Recht

VKI nicht happy über Gerichtsurteil in Sachen MPC-Fonds

Graz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Sozialministeriums – rund um Geschlossene Fonds der Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) einen Musterprozess gegen die Hypo Steiermark. In einem ersten Urteil hat man zwar teilweise Recht bekommen, doch trifft laut Gericht die Anleger ein Mitverschulden. Mit diesem Ergebnis ist der VKI nun nicht glücklich.

Ausgangspunkt ist der Fall eines steirischen Ehepaares, das durch Vermittlung der Bank im Jahr 2005 drei MPC-Fonds gekauft hatte. Dabei waren die Betroffenen nicht ausreichend über die besonderen Risiken dieser Anlageform informiert worden, meint der VKI.

Das LG Graz verurteilte die Hypo Steiermark daher dazu, dem betroffenen Ehepaar die Hälfte des erlittenen Schadens (insgesamt rund 35.000 Euro) zu ersetzen. Die andere Hälfte hätten die Konsumenten – wegen Mitverschuldens – selbst zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verschulden, Mitverschulden?

Der VKI plant, gegen das Mitverschulden in Berufung zu gehen: Eine Falschberatung durch die Hypo Steiermark liege nach Ansicht des Gerichts insbesondere deshalb vor, weil die Betroffenen nicht über das Risiko eines Totalverlustes informiert worden waren. Das eingesetzte Kapital könne – so die Auskunft der Bank – nicht verloren gehen. Auch eine Aussage des damaligen Geschäftsführers der österreichischen MPC-Vertriebstochter blieb unwidersprochen, wonach eine Gefährdung des eingesetzten Geldes nur dann bestehe, „wenn es zu einem Weltkrieg kommt“.

Darüber hinaus sei das Ehepaar nicht klar darauf hingewiesen worden, dass die versprochenen Ausschüttungen von jährlich 6 bis 8,5 Prozent bei wirtschaftlichen Problemen des Fonds zurückgefordert werden können.

Das LG Graz geht deshalb davon aus, dass die Bank den Konsumenten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig sieht das Gericht allerdings auch eine Mitschuld der Betroffenen, da diese – obwohl keine völlig unerfahrenen Anleger – den Risikohinweisen auf der Rückseite der von ihnen unterzeichneten Formulare nicht nach nachgegangen waren.

„Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich dieses Mitverschuldens noch nicht das letzte Wort gesprochen ist“, meint Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Der VKI wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen.“ Die Hypo Steiermark sei die einzige Bank in Österreich, mit der man keine außergerichtliche Lösung habe finden können. Der VKI führt nun mit Unterstützung des Prozessfinanzierers Foris auch zwei Sammelklagen gegen die Bank. In einer dieser Sammelklagen findet am Dienstag 17.11.2015 am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung statt.

Link: VKI

 

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