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Recht

Team Stronach gönnt Anwälten höhere Tarife nicht

Wien. Ernennungen und Nominierungen sowie die Anpassung der Rechtsanwaltstarife standen gestern auf dem Programm des Hauptausschusses, der noch vor dem Plenum des Nationalrats zusammentrat. Viktor Kreuschitz bleibt Richter beim Gericht der EU. Und die Rechtsanwaltstarife werden erhöht, daran konnten auch die Gegenstimmen des Teams Stronach nichts ändern.

So wurde Viktor Kreuschitz als Kandidat für das Amt eines Richters beim Gericht der Europäischen Union wieder vorgeschlagen. Die neue sechsjährige Funktionsperiode beginnt am 1. September 2016.

Kreuschitz gehört dem Gericht seit 1. September 2013 an, vorher arbeitete er im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und war ab 1997 Mitglied des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission. Dort befasste er sich mit Anti-Dumping-Verfahren, mit staatlichen Beihilfen sowie mit dem Arbeits- und Sozialrecht der Union und Fragen der Diskriminierung. Die Nominierung erfolgte gegen die Stimmen der FPÖ mit Mehrheit, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Grünen haben diesmal – im Gegensatz zur ersten Nominierung von Kreuschitz – im Sinne der Kontinuität zugestimmt, wie Bruno Rossmann begründete. Grundsätzlich übte er aber Kritik an der Intransparenz des Vorgangs, die Mitwirkungsrechte des Nationalrats seien hier sehr schwach, sagte er, man wisse nicht einmal, ob bzw. wer sich beworben hat. Diese Intransparenz sei auch der Grund für die Ablehnung der FPÖ, erklärte Walter Rosenkranz. Kontinuität stehe für seine Fraktion nicht über dem Wert der Transparenz.

Nationalratspräsidentin Doris Bures, die im Hauptausschuss den Vorsitz führt, informierte den Ausschuss, dass man in der Präsidiale vereinbart habe, die VerfassungssprecherInnen der Parteien zu ersuchen, sich über Verbesserungen des Verfahrens auszutauschen. Es gehe dabei vor allem auch um sensible personenbezogene Daten, ergänzte Staatssekretärin Sonja Steßl.

Rechtsanwaltstarife werden angehoben

Mehrheitlich – gegen die Stimme des Team Stronach – genehmigten die Abgeordneten schließlich die Verordnung des Justizministers, womit ein Zuschlag von 12% ab 1. Jänner 2016 zu den im Rechtsanwaltstarif als Entlohnung angeführten festen Beträgen vorgesehen wird.

Wolfgang Zinggl (Grüne) zeigte sich – wie auch Justizminister Wolfgang Brandstetter – zufrieden, dass die Einigung mit der Rechtsanwaltskammer gelungen ist, zumal vor allem die kostenlose Erstberatung, die für kurze Zeit teilweise ausgesetzt wurde, für schwächere Einkommensgruppen ein wichtiges Instrument zum Rechtszugang darstelle.

Link: Parlament

 

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